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Nach der Volksabstimmung über die IV-Revision (NR/SR 2/07)

03.07.2007

Bei der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 haben die Stimmberechtigten die 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) mit 59,1 Prozent der Stimmen angenommen. Für die Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe (DOK) ist nun die «Schmerzgrenze für Einsparungen erreicht». Sie fordert, dass das Parlament umgehend die Zusatzfinanzierung an die Hand nimmt. Zurzeit (ohne 5. Revision) verzeichnet die IV ein jährliches Defizit von 1,5 Milliarden Franken. Die Schulden der IV belaufen sich auf rund 10 Milliarden Franken.

Missbrauchsdebatte in der Sommersession

Bereits am Tag nach der Abstimmung zeigte sich, dass die SVP den Druck auf die IV beibehalten wird. In einem 35seitigen Positionspapier warb die Partei für eine weitere Revision. Sie will damit die Zusatzfinanzierung der IV verhindern. Ausserdem hat die SVP während der Sommersession dafür gesorgt, dass die Missbrauchsdebatte weiter geführt wird. Diverse SVP-Nationalräte haben in der Fragestunde im Nationalrat das Thema aufgegriffen und wollten vom Bundesrat etwa wissen, wie hoch der Ausländeranteil unter den IV-Bezügern sei. Die Partei benutzt dabei Schlagworte wie «Scheininvalide», «Balkanisierung» und «Edelsozialhilfe für unintegrierte Ausländer». Als Beleg für den Missbrauch dienen ihr Einzelfälle, genaue Zahlen hat die Partei nicht.

Keine Zahlen zu Missbräuchen verfügbar 

Ende Mai hatte der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation von Ständerätin Anita Fetz (SP, BS) mit dem Titel «Ausmass von ungerechtfertigten Leistungen der IV. Anzahl Stellen für teilleistungsfähige Behinderte» geschrieben, er verfüge über keine Zahlen, unter anderem auch weil in der aktuellen Debatte offen bleibe, was ein Missbrauch sei. Die Regierung verwies in ihrer Antwort auf ein im Mai 2006 gestartetes mehrjähriges Forschungsprogramm, welches unter anderem das Ausmass von Missbrauch bei der IV aufzeigen soll.

Integration von Behinderten in die Arbeitswelt 

Die Interessensorganisationen der Behinderten, wie die DOK, forderten nach der Abstimmung vom 17. Juni, die Wirtschaft müsse nun die in der Abstimmungskampagne geäusserte Bereitschaft, die neuen Eingliederungsinstrumente aktiv zu unterstützen, in die Taten umsetzen. Noch vor der Abstimmung, Ende Mai hatte der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Anita Fetz dargelegt, dass er sich grundsätzlich eine Allianz zwischen Wirtschaft und Staat zwecks Schaffung von Stellen für teilleistungsfähige Menschen vorstellen könne. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die Regierung offenbar keine über die 5. IV-Revision hinausgehenden systematischen Massnahmen ergreifen will, um Menschen mit Behinderungen ins Erwerbsleben zu integrieren. Damit gibt es aus Sicht der Behindertenorganisationen auch in Zukunft für die Wirtschaft wenig Anreize, die Integration von Behinderten im Erwerbsleben voranzutreiben. 

Das Gesetz tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. 

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