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Behindertenrechtskonvention – der NGO-Schattenbericht stellt präzise Forderungen

04.10.2017

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, hat im Namen ihrer 25 Mitgliederorganisationen am 29. August 2017 dem zuständigen UNO-Ausschuss einen Schattenbericht zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz übergeben. Der Schattenbericht beleuchtet  die Kluft zwischen den verbrieften Rechten der Menschen mit Behinderung und schweizerischen Realitäten in vielen Lebensbereichen und benennt den politischen Handlungsbedarf;  beides im Gegensatz zum offiziellen Staatenbericht, den die Schweiz bereits im Sommer 2016 vorgelegt hatte.

Hintergrund: Der Schweizer Staatenbericht

Die UNO-Behindertenrechtskonvention wurde 2014 von der Schweiz ratifiziert und trat 2015 in Kraft. Am 29 Juni 2016 veröffentlichte der Bundesrat den ersten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über Rechte der Menschen mit Behinderung (Initialbericht).

Bezüglich der rechtlichen Grundlagen wird im Initialbericht ein positives Bild gezeichnet. Was die politische Umsetzung angeht, verweist der Bundesrat auf einen zusätzlichen Bericht zur Behindertenpolitik, den er Ende 2015 in Auftrag gegeben hatte und der im Januar 2017 publiziert worden ist (lesen Sie dazu unseren Artikel).

Der Schattenbericht von Inclusion Handicap

Parallel zur staatlichen Berichterstattung erarbeitete die Dachorganisation Inclusion Handicap in enger Zusammenarbeit mit den 25 Mitgliederorganisationen die Grundlagen für einen alternativen NGO-Bericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz.

Zuerst machte eine Arbeitsgruppe eine umfassende Bestandsaufnahme, welche den Stand der Umsetzung in der Schweiz bewertete. Ausserdem wurden in einer Online-Umfrage die Einschätzungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eruiert. Weiter wurden Erkenntnisse aus der Rechtsberatungstätigkeit von Inclusion Handicap gezogen. Experten/-innen wurden kontaktiert, um die gesammelten Informationen zu überprüfen und zu ergänzen. Diese Vorkehrungen erlaubten es Inclusion Handicap, dem UNO-Ausschuss für die Rechte von Behinderungen am 29. August 2017 einen breit abgestützten, inhaltlich fundierten Schattenbericht zu übergeben.

Benachteiligungen in allen Lebensbereichen

Der NGO-Bericht beschäftigt sich mit diversen Lebensbereichen, in denen die Realität und die Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention auseinanderklaffen. Nach einem einleitenden Teil führt der Bericht Schritt für Schritt durch die spezifischen Rechte der Behindertenrechtskonvention und betrachtet deren Umsetzung kritisch. Nebst Problemen in der Umsetzung beleuchtet der Schattenbericht rechtliche Lücken und den Handlungsbedarf, welcher in Form von Forderungen zu jedem Artikel der Behindertenrechtskonvention präzise benannt wird. Alles in allem handelt es sich beim Schattenbericht um eine sachlich fundierte und scharfsinnige Übersicht über die aktuellen Problematiken von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz im Lichte der Behindertenrechtskonvention.

Perspektivenwechsel

Ein grundsätzlicher Kritikpunkt betrifft den Begriff der Behinderung an sich. In der Schweiz basiert dieser immer noch auf einem defizitären, medizinischen  Verständnis. Dies gilt auch für den in der Bundesverfassung verwendeten Begriff der Invalidität. Der NGO-Bericht fordert, dass in Übereinstimmung mit den Konzepten der Behindertenrechtskonvention solche Begriffe aus dem Schweizer Recht entfernt werden. Stattdessen müssten Konzepte wie das der Inklusion oder der Autonomie von Menschen mit Beeinträchtigungen konsequent eingeführt und umgesetzt werden.

Politische Defizite und Vorstösse

Der Staatenbericht des Bundes beschränkt sich gemäss dem Schattenbericht auf die Verwaltungsebene und vernachlässigt die Sicht der Betroffenen. Grundsätzlich fehle eine kohärante Strategie zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, welche von Bund und Kantonen in Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen zu erarbeiten sei. Der Bericht des Bundesrats vom Januar 2017 sei von diesem Ziel in allen Belangen noch sehr weit entfernt.

An der Medienkonferenz vom 29. August 2017 stellte Christian Lohr, Nationalrat und Vize-Präsident von Pro Infirmis fest, dass es am politischen Willen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention mangle. Die SP-Ständerätin Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, betonte die politischen Forderungen des Schattenberichts und kündigte entsprechende parlamentarische Vorstösse an.

Einer Medienmitteilung von Inclusion Handicap vom 28. Sept. 2017 ist zu entnehmen, dass Christian Lohr unterdessen eine Interpellation zum Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen und Pascale Bruderer zwei Motionen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen durch private Dienstleister bzw. Arbeitgeber eingereicht hat.