03.11.2008
Eine Zuger Gemeinde hat einem behinderten Knaben im Gegensatz zu seinen Geschwistern die Einbürgerung verweigert. Gemäss einem Bericht des Tages-Anzeigers vom 30. Oktober 2008 argumentierte der Bürgerrat der Gemeinde, wer eingebürgert werden wolle, müsse urteilsfähig sein. Aufgrund der geistigen Behinderung sei es dem Betroffenen nicht möglich, im Sinne der geforderten Urteilsfähigkeit die Vor- und Nachteile der Nationalität zu erkennen. Egalité Handicap und Pro Infirmis bezeichnen den Entscheid als diskriminierend und wollen ihn anfechten.
Kein Bürgerrecht für Behinderte?
Der Entscheid widerspreche Artikel 8 der Bundesverfassung, der die Diskriminierung wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung verbietet, sagte die Juristin Caroline Hess-Klein von Egalité Handicap gegenüber dem Tages-Anzeiger. Wenn die Einbürgerungen in den Gemeinden derart strikt gehandhabt würden, sei es für Personen mit einer geistigen Behinderung völlig unmöglich, das Bürgerrecht zu erlangen. Dabei seien sie besonders schutzbedürftig.
Die Fachstelle weist auf ihrer Website darauf hin, dass in zwei weiteren ähnlichen Fällen zur Zeit Beschwerden der Betroffenen an die nächste kantonale Instanz hängig seien. Diese seien von Égalité Handicap verfasst worden. Ein weiterer Fall werde in der nächsten Zeit vom Bundesgericht entschieden. Dieser betreffe eine geistig behinderte Person, die wegen mangelnder wirtschaftlicher Selbsterhaltungsfähigkeit von ihrer Wohngemeinde nicht eingebürgert worden war.
Personen, die von einer solchen Diskriminierung betroffen sind oder von einem Fall Kenntnis haben, können sich bei der Fachstelle Egalité Handicap melden.
- Geistig Behinderter erhält keinen Schweizer Pass
Tages-Anzeiger vom 30. Oktober 2008 (pdf, 2 S.) - Website von Integration Handicap