12.01.2000
Am 2. Juni 1982 verabschiedete der Bundesrat seinen ersten Bericht zur Menschenrechtspolitik der Schweiz. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Schweiz sich stärker für den internationalen Menschenrechtsschutz engagieren sollte. Der Bericht umreisst Grundsätze, Ziele und Mittel der Menschenrechtspolitik, die in ihren Grundzügen teilweise bis heute Gültigkeit behalten haben. In diesem Sinne kann man sagen, dass die schweizerische Menschenrechtspolitik in ihrer heutigen Form auf den Bericht von 1982 zurückgeht.
- Bericht über die schweizerische Menschenrechtspolitik vom 2. Juni 1982
(Bericht eingescannt und zur Verfügung gestellt von der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich)