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Schweizer Menschenrechtsengagement im Senegal

08.06.2012

(Erstveröffentlichung im KOFF-Newsletter vom Juni 2012; Autorin Martina Schmidt, EDA PA IV)

Mitte Mai wurden in Dakar die Menschenrechtskonsultationen zwischen der Schweiz und dem Senegal lanciert. Damit verstärkt die Schweiz ihr Menschenrechtsengagement in Westafrika. Der Senegal ist nach Nigeria das zweite westafrikanische Land, mit welchem die Schweiz einen solchen Dialog aufnimmt.

Eröffnet wurden die Gespräche von der neuen senegalesischen Justizministerin, während die umfassende senegalesische Delegation vom Generaldirektor für Justiz- und Konsularangelegenheiten im Aussenministerium angeführt wurde. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des Sonderbotschafters für Menschenrechtsfragen in der Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS). An der Lancierung dieser Zusammenarbeit war zudem die Schweizer Botschafterin in Dakar aktiv beteiligt.

Anlässlich der Gespräche wurden nicht nur multilaterale sondern auch bilaterale Menschenrechtsfragen aufgegriffen. Die im Rahmen der universellen Menschen- rechtsprüfung (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats gemachten Erfahrungen beider Staaten spielten dabei eine zentrale Rolle. Ferner wurde vertieft über das Thema Zugang zur Justiz sowie über Kinderrechte diskutiert. Zahlreiche weitere Themen mussten auf die nächste Gesprächsrunde verschoben werden.

Mit der Themenwahl konnten die wesentlichen Voraussetzungen für ein im Bereich der Jugendjustiz vorgesehenes Begleitprojekt geschaffen werden. Dieses zielt auf eine Professionalisierung der in diesem Bereich tätigen Personen und wird im November dieses Jahres in Partnerschaft mit dem Centre de Formation Judiciaire de Dakar lanciert. Durchgeführt wird das Projekt vom Leiter des Institut International du Droit de l’Enfant (IDE) und dem Leiter des Jugendgerichts des Kantons Freiburg.

Die offiziellen Gespräche zwischen Behördenvertretern/-innen beider Länder waren gefolgt von zwei Workshops. Diese gaben Vertretern/-innen der senegalesischen Zivilgesellschaft die Gelegenheit, sich über Kinderrechtsschutz und den Zugang zur Justiz auszutauschen. Die Erfahrung lehrt, dass der aktive Einbezug der Zivilgesellschaft eine wesentliche Voraussetzung für produktive Arbeit im Menschenrechtsbereich bildet.

Dokumentation