11.04.2008
Der Bundesrat hat am 9. April 2008 den zweiten und dritten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) gutgeheissen.
Der Bericht geht nun an das Vertragsüberwachungsorgan zum Pakt I, den Experten-Ausschuss zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Wann dieser den Schweizer Staatenbericht behandeln wird, ist noch offen. Erfahrungsgemäss dauert es 1-2 Jahre ab Übermittlung des Berichts.
- Zweiter und dritter Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte (UNO-Pakt I)
verfasst unter der Federführung des SECO, April 2008 (pdf, 158 S.) - Umsetzung des UNO-Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Medienmitteilung des SECO vom 9. April 2008 - Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Umsetzung in der Schweiz
Themenseite auf humanrights.ch - UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Themenseite auf humanrights.ch - Auslegung der Sozialrechte in der Schweiz
Themendossier auf humanrights.ch - Still und heimlich: Dritter Staatenbericht zum Pakt II
Artikel auf humanrights.ch vom März 2008
NGO-Schattenbericht in Vorbereitung
Es ist wie im Falle des Pakts II auch beim Pakt I vorgesehen, dass eine Koalition von Nichtregierungsorganisationen einen Schattenbericht zum Schweizer Staatenbericht verfassen wird. Erste Abklärungen sind im Gange. Interessierte melden sich bitte bei Christina Hausammann, Humanrights.ch / MERS, christina.hausammann@humanrights.ch .