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Schutzalter für jugendliche Arbeitnehmer/innen gesenkt (NR 2/06)

05.07.2006

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat der Herabsetzung des Schutzalters für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugestimmt. Das Schutzalter ist im geltenden Arbeitsgesetz für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf 19 Jahre und für Lehrlinge auf 20 Jahre festgelegt. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Jungendarbeitsschutzverordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz) hat die Mehrheit der Kantone, Parteien und Verbände die Herabsetzung des Schutzalters auf 18 Jahre und damit dessen Anpassung an die zivilrechtliche Volljährigkeit sowie das internationale und europäische Recht gefordert. Die Herabsetzung des Jugendschutzalters bedeutet, dass bereits 18-jährige Lehrlinge Nachtarbeit leisten müssen, auch sonntags aufgeboten und zu Überzeit angehalten werden können.

Die entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes (Art. 29 Abs. 1) war in beiden Räten im Grundsatz unbestritten. Eine Minderheit hätte allerdings bezüglich der Lehrlinge, welche neben der Arbeit auch noch die Schule besuchen, gerne das Schutzalter bis 20 Jahre beibehalten. Die Befürworter der Herabsetzung sicherten zu, dass gegen Missbräuche auf Verordnungswege vorgegangen werde.

Die Vorlage wurde mit 36 zu 8 Stimmen im Ständerat sowie mit 114 zu 74 im Nationalrat in der Sommersession 2006 verabschiedet.

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