24.12.2013
Das Parlament hat neue Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Kenntnis zu nehmen und innert Frist zu entscheiden, ob es sie ratifizieren will oder nicht. Gemäss Bundesrat und Kantone erfüllt die schweizerische Rechtsordnung die Vorgaben des Übereinkommens Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte und es kann ohne Anpassungen des innerstaatlichen Rechts ratifiziert werden. Verstärkte Bemühungen sind notwendig, um die Umsetzung der bestehenden rechtlichen Standards zu sichern und deren Geltung den in der Regel weiblichen sowie ausländischen Angestellten in der (privaten) Hauswirtschaft sowie im Bereich der Betreuung Betagter und Kinder bekannt zu machen.
- Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 11. Dezember 2013