15.09.2005
Die Leistungen der sozialen Fürsorge können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig entzogen werden, denn gemäss Bundesgericht gilt der verfassungsrechtliche Anspruch auf Existenzsicherung nicht absolut.
- 2P.147/2002
Urteil vom 4.3.2003 - siehe auch BGE 130 I 71
- Artikel von Markus Felber
NZZ vom 15. März 2003 (pdf, 1 S.)