06.02.2005
Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kommt der Grundsatz der Gleichbehandlung nur sehr beschränkt zum Tragen, wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
- BGE 129 III 276
- Artikel von Markus Felber,
Neue Zürcher Zeitung NZZ vom 10. April 2003 (pdf, 1 S.)