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Europarat-Dokumente über die Rechte älterer Menschen

02.07.2015

Auf Ebene des Europarates sind zahlreiche Dokumente verabschiedet worden, welche auf die Situation, die Rechte und wünschenswerte Massnahmen zu Gunsten alter Menschen in Europa eingehen. Am 19. Februar 2014 hat das Ministerkomitee des Europarats zuhanden der Mitgliedstaaten die Empfehlung CM/Rec(2014)2 zur Förderung der Menschenrechte von älteren Menschen verabschiedet.

Das Steuerungskomitee für Menschenrechte des Europarates (CDDH) beschäftigt sich seit einigen Jahren stark mit dem Thema und hat 2012 eine Arbeitsgruppe eingesetzt (CDDH-AGE). Der Arbeitsgruppe ist mitunter eine ganz aktuelle Zusammenstellung aller jüngeren bedeutenden Erlasse im Zusammenhang mit den Menschenrechten älterer Personen zu verdanken.

Die Arbeitsgruppe CDDH-AGE hat den Auftrag auf Europaratsebene ein nicht verbindliches Instrument zur Förderung der Menschenrechte älterer Menschen zu erarbeiten. Die CDDH-AGE hat ihr estes Arbeitsmeeting im März 2012 gehalten. Eingeladen waren Altersfachleute anderer internationaler Organisationen, aus der Zivilgesellschaft und von intergouvernementalen Kommittees des Europarates. Bis im Sommer 2013 haben drei weitere Arbeitstreffen stattgefunden. Die Berichte über die Treffen sind öffentlich abrufbar auf der Website der CDDH-AGE (siehe unten).

Zur Erarbeitung des Entwurfs für ein Europaratsinstrument zu den Menschenrechten älterer Personen haben die Europarats-Fachpersonen die Bereiche identifiziert, in welchen die grössten Herausforderungen für einen besseren Menschenrechtsschutz von Älteren bestehen. Die identifizierten Spannungsfelder betreffen: Altersdiskriminierung; Missbrauch und Misshandlung zuhause und in Heimen; Fragen im Zusammenhang mit der Autonomie von älteren Personen, unfreiwilliges Unterbringen in Institutionen; unfreiwillige Verabreichung von Medikamenten; Pflege und Privatsphäre; sozialer Schutz; Gesundheitsfragen; Palliativpflege und Situationen am Lebensende; sowie ältere Personen und das Rechtsystem.

Der Entwurf für dieses neue Rechtsinstrument auf Europaratsebene liegt derzeit zur Beurteilung beim Steuerungskomitee für Menschenrechte. Er ist im Moment noch nicht öffentlich verfügbar.

Auf europäischer Ebene existiert bisher ein spezifischeres Dokument für den Schutz der Menschenrechte älterer Personen. Es betrifft insbesondere Personen, welche über längere Zeit in Heimen und Pflegeinstituten betreut werden: Die Europäische Charta für die Rechte und Pflichten älterer Personen, die auf Langzeitpflege und -betreuung angewiesen sind. Die Charta hat (trotz ihres Namens) nicht den Stellenwert eines internationalen Vertrags. Sie ist entstanden aus dem EU-Projekt «A European Strategy to fight elder abuse» und listet spezifische nationale Rechtsrahmen, nationale Politiken und Beispiele für gute Praktiken in 27 EU-Mitgliedstaaten auf.