06.09.2016
Im folgenden Dokument werden General Comments verschiedener UN-Ausschüsse zu den Rechten älterer Menschen zusammengefasst.
General Comment des CEDAW - Frauenrechtsausschusses (2010)
Die Frauenrechtskonvention ist ein wichtiges Instrument für den Schutz der Rechte von älteren Frauen. Der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung hat 2004 anerkannt, dass Alter mit ein Grund dafür ist, dass Frauen unter verschiedenen Diskriminierungsformen leiden. Schliesslich widmete er 2010 die General Recommendation Nr. 27 dem Einfluss des Alters auf die Diskriminierung von älteren Frauen.
- Older women and the protection of their human rights
General Recommendation Nr. 27, 2010, (pdf, 9 S.) (englisch) - General Recommendation Nr. 27 - Hintergrundinformation
Dokumentation auf humanrights.ch - UNO-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung
Dokumentation auf humanrights.ch
General Comment des CAT zur Anti-Folterkonvention (2008)
Der Ausschuss zur Verhütung von Folter und andere grausame, unmenschlichen und erniedrigende Behandlung (CAT) hat 2008 im General Comment zum absoluten Folterverbot festgehalten, dass auch Institutionen, in denen alte Menschen betreut werden, in den Wirkungsbereich der Konvention fallen. Damit haben Staaten die Pflicht, Folter auch in diesen Institutionen zu verbieten und Präventionsmassnahmen zu verfügen.
- Implementation of article 2 by States parties
General Comment Nr. 2, 2008, (pdf, 8 S.) (englisch) - Ausschuss gegen Folter
Dokumentation auf humanrights.ch
General Comment des UNO-Sozialrechtsausschusses (1995)
Der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt oder Pakt I) betrifft ältere Menschen ganz besonders. Durch das darin festgehaltene Recht auf soziale Sicherheit (Art. 9) sowie das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Art. 11) soll Armut, z. B. durch Einkommensverlust, verhindert werden. Der Sozialpakt anerkennt im Weiteren «das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmass an körperlicher und geistiger Gesundheit» (Art. 12) sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 15).
Der Sozialausschuss, welcher die Umsetzung des Sozialpakts überwacht, hat sich der Rechte älterer Menschen bereits mehrmals angenommen, erstmals in den 1990er Jahren. Sein General Comment Nr. 6 (1995) betrifft die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von älteren Menschen. Es folgten weitere General Comments, welche das Alter nebenbei erwähnen. Besonders wichtig sind dabei General Comment Nr. 19, betreffend das Recht auf soziale Sicherheit (2008) und General Comment Nr. 20 zum Recht auf Nichtdiskriminierung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (2009).
- The Economic, Social and Cultural Rights of Older Persons
General Comment Nr. 6, 1995 (englisch) - The right to social security, Artikel Nr. 9
General Comment Nr. 19, 2008 (Sprache bitte anwählen) - Non-discrimination in economic, social and cultural rights
General Comment Nr. 20, 2009 (Sprache bitte anwählen) - UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Dokumentation auf humanrights.ch