24.08.2017
Am 28. Juni 2017 hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, welcher als Grundlage für die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in der Schweiz dienen soll. Das Gesetz regelt eine wiederkehrende Grundfinanzierung und definiert unter anderem die Trägerschaft und die Aufgaben für die künftige NMRI.
- Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf zur Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution
Medienmitteilung des Bundesrats vom 28.06.2017 - Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution (MRIG)
Gesetzesvorentwurf vom 28.06.2017 (pdf, 3 S.) - Erläuternder Bericht Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution (MRIG)
vom 28. Juni 2017 (pdf, 26 S.)
Stellungnahme von humanrights.ch
Der Verein humanrights.ch hat am 22. Aug. 2017 seine Vernehmlassungsantwort dem Bundesamt für Justiz übermittelt. Zwar begrüsst humanrights.ch den Entscheid des Bundesrats, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen sowie die Erwähnung der «Pariser Prinzipien» im Gesetzesentwurf als Grundlage für deren Ausgestaltung.
Gleichzeitig sieht die Organisation beim vorliegenden Entwurf einen deutlichen Optimierungsbedarf. Grundsätzlich bekundet der Verein humanrights.ch Mühe mit der Vorgabe, dass «eine oder mehrere Hochschulen oder andere Institutionen des Hochschulbereichs» der NMRI als Trägerschaft dienen sollen. Es ist fraglich, ob bei einer solchen universitären Anbindung eine eigenständige Rechtsform für die künftige NMRI überhaupt möglich sein wird.
Die Stellungnahme des Vereins humanrights.ch enthält denn auch eine lange Reihe von präzisen Verbesserungsvorschlägen. Die wichtigsten Punkte sind zum einen eine Ausweitung des Mandats auf das Überwachen der Menschenrechtslage in der Schweiz, auf die Förderung des Zugangs zur Justiz und auf die Aussenpolitik sowie die Gewährleistung der institutionellen Unabhängigkeit durch eine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG
Stellungnahme des Vereins humanrights.ch vom 22.08.2017 (pdf, 5 S.)
Mit Unwahrheiten gegen die NMRI
Bereits kurz nach der Veröffentlichung des Vorentwurfs zum Gesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution hat seitens der politischen Rechten ein Kesseltreiben gegen das Vorhaben eingesetzt: Zuerst in der Basler Zeitung, die den Mythos zusammenbastelt, ein schwacher Bundesrat habe sich von einer starken linken Zivilgesellschaft für dieses bürokratische und unnütze Projekt instrumentalisieren lassen, was dann Roger Köppel im Editorial der Weltwoche vom 5. Juli 2017 kolportiert und alt Botschafter Paul Widmer in seiner Kolumne in der NZZ am Sonntag 23. Juli 2017 ein wenig variiert. All diese Polemiken gegen eine nationale Menschenrechtsinstitution in der Schweiz strotzen von Halb- und Unwahrheiten.
Ein Beispiel: Paul Widmer verbreitet eine doppelte Falschinformation, wenn er behauptet, die «NGO-Plattform Menschenrechte» werde vom Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR betrieben. Erstens verwechselt er das unabhängige Netzwerk von schweizerischen Menschenrechtsorganisationen, also die «NGO-Plattform Menschenrechte», mit der Informationsplattform humanrights.ch. Und zweitens war letztere immer ein unabhängiges Projekt des Vereins humanrights.ch. Die Webplattform humanrights.ch hat vom SKMR nie auch nur einen Franken erhalten. Richtig hingegen ist, dass der Verein humanrights.ch von 2011 bis 2015 vom SKMR ein Mandat innehatte, um dessen Website www.skmr.ch sowie den dazugehörigen Newsletter aufzubauen und zu betreuen.
In seiner haltlosen Polemik geht Widmer so weit, dass er einer künftigen NMRI das Ziel unterstellt, «unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung» schwächen zu wollen. Diese absurde Behauptung - denn auf welchem Fundament stehen die Freiheiten, welche diese Gesellschaft bietet? - wird nicht glaubhafter, wenn sie illustriert wird mit vermeintlich wirtschaftsfeindlichen Regulierungen, welche von einer künftigen NMRI angeblich unterstützt würden. Paul Widmers Befürchtungen gipfeln in der Angst, eine NMRI würde «die innenpolitischen Auseinandersetzungen auf unfaire Weise anheizen». Weshalb «unfair»? Weil die unabhängigen menschenrechtlichen Stellungnahmen der NMRI von Bundesgeldern finanziert würden. Aha.
Widmer tut also so, als hätte er nicht verstanden, was die Funktion einer Menschenrechtsinstitution ist, und lässt sich vor den Karren der rechten Fundamentalopposition spannen. In seinen eigenen Worten: Das ist nicht nur unnütz, das ist schädlich!
- Wie sich der Bundesrat von Hilfswerken und NGOs für eine Menschenrechtsstelle unter Druck setzen lässt
Basler Zeitung BaZ vom 04.07.2017 - Weshalb der Bundesrat die Bürokratie aufblähen will
NZZ am Sonntag vom 23.07.2017, S. 12 (pdf, 1 S.)