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Nationale Menschenrechtsinstitution

Universitäres Dienstleistungszentrum statt unabhängige Menschenrechtsinstitution

01.07.2009

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli beschlossen, die Ausschreibung für ein universitäres Kompetenzzentrum für Menschenrechtsfragen in der Schweiz zu lancieren. Das Menschenrechtsinstitut ist als Pilotprojekt mit einer Laufzeit von fünf Jahren gedacht und soll anschliessend evaluiert werden. Das Dienstleistungszentrum soll Mandate des Bundes, der Kantone und von privaten Unternehmen bearbeiten. Der Bund stellt zu diesem Zweck jährlich maximal 1 Mio. CHF zur Verfügung. Die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution, welche die internationalen Anforderungen erfüllen würde, hält der Bundesrat derzeit noch «für verfrüht».

Reaktionen

Schweizerische Menschenrechtsorganisationen reagieren auf den Entscheid des Bundesrats zurückhaltend bis ablehnend. Nachdem sich die Fachorganisationen über viele Jahre für eine gute Lösung eingesetzt haben, halten sich die Erleichterung, dass ein erster konkreter Schritt eingeleitet wurde, und die Enttäuschung über die Minimallösung in etwa die Waage. In den Stellungnahmen hingegen überwiegen die kritischen Gesichtspunkte.

Medienmitteilung von Humanrights.ch
Kompetenzzentrum Menschenrechte: Eine unbefriedigende Minimallösung

«Bern, 1. Juli 2009. Seit nunmehr neun Jahren engagiert sich der Verein Humanrights.ch / MERS für die Schaffung einer glaubwürdigen nationalen Menschenrechtsinstitution, welche den internationalen Anforderungen genügt. Der Bundesrat hat sich am 1. Juli 2009 gegen eine solche Institution entschieden. Immerhin konnte er sich dazu durchringen, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Der Bundesrat ermöglicht als Pilotversuch den Ausbau eines universitären Instituts zum Dienstleistungszentrum für Menschenrechtsfragen. Das neue Kompetenzzentrum wird über eine öffentliche Ausschreibung bestimmt und soll Bund und Kantone, aber auch Wirtschaftsunternehmen beraten, wenn es um konkrete Umsetzungsprobleme von verbindlichen internationalen Menschenrechtsnormen geht.

Der Verein Humanrights.ch / MERS kann diesen Entscheid für eine Minimalvariante nicht nachvollziehen. Minimal ist diese Lösung gemessen an den Kriterien, welchen eine Institution genügen muss, um gemäss den international festgelegten Pariser Prinzipien als nationale Menschenrechtsinstitution anerkannt zu werden: Unabhängigkeit gegenüber dem Staat, eine klare gesetzliche Grundlage und die Zugänglichkeit für Betroffene sind grundlegende Kriterien, die vom geplanten universitären Kompetenzzentrum allesamt nicht erfüllt werden. Denn ein mit einem Leistungsvertrag dem Bund verpflichteter Dienstleistungsbetrieb verfügt weder über die nötige Unabhängigkeit noch über gesetzlich definierte Kompetenzen, die es erlauben würden, die schweizerische Menschenrechtslage und die politischen Prozesse zu überwachen und wo nötig öffentlich intervenieren und Abhilfe im Einzelfall schaffen zu können.

Offenbar ist in der Schweiz ein Projekt, das die internationalen Anforderungen erfüllt, bis heute nicht mehrheitsfähig – weder in der Verwaltung noch im Parlament. Das ist ein Armutszeugnis für die politische Schweiz, wenn man bedenkt, dass weltweit eine grosse Anzahl von Staaten solche unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen eingerichtet haben, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auf der Grundlage einer strengen gegenseitigen Bewertung. Die Schweiz muss sich hier klar den Vorwurf der Rückständigkeit gefallen lassen.

Der Bundesrat hat vorgesehen, die neue Einrichtung nach vier Jahren zu evaluieren. Für die Zeit danach stellt er explizit die Option in Aussicht, eine nationale Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien einzusetzen. Wenn der Prozess zu diesem gewünschten Ende führen soll, wird das neue Kompetenzzentrum seinen Gestaltungsspielraum allerdings auch dazu nutzen müssen, den politischen Akteuren die Notwendigkeit einer solchen Entwicklung einsichtig zu machen.

Der Verein Humanrights.ch / MERS wird auch in Zukunft alle Bestrebungen unterstützen, welche in die Richtung einer veritablen nationalen Menschenrechtsinstitution weisen. Wir fordern, dass die Zivilgesellschaft entsprechend den Pariser Prinzipien beim Aufbau des Kompetenzzentrums für Menschenrechtsfragen einbezogen wird. Unsere Organisation ist bereit, das eigene menschenrechtliche Knowhow in den Prozess einzubringen. In diesem Sinne sehen wir den Bundesratsentscheid als Chance, der schweizerischen Menschenrechts-politik neue Impulse zu verleihen.»

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