10.02.2010
Nachdem der Bundesrat am 1. Juli 2009 beschlossen hatte, ein universitäres Kompetenzzentrum Menschenrechte zu ermöglichen, erfolgte anfang Dezember 2009 die Ausschreibung seitens der Politischen Abteilung IV des EDA und des Bundesamtes für Justiz des EJPD. Die Ausschreibung richtete sich an alle Hochschulen und Universitäten der Schweiz. Am 31. Januar 2010 ist die aussergewöhlich kurze Bewerbungsfrist abgelaufen. Leider ist keine offizielle Information zur Frage erhältlich, was für Bewerbungen eingegangen sind.
Zum weiteren Verfahren erhielt humanrights.ch von der PA IV folgende Informationen:
Das Auswahlverfahren wird in zwei Phasen unterteilt. In einer ersten Phase im Februar/März werden von der Verwaltung ausgewählte externe Fachpersonen aufgrund eines Fragebogens zu den vorliegenden Bewerbungen schriftlich Stellung nehmen. In einer zweiten Phase Mitte April kommt es zu mündlichen Anhörungen der Kandidaten/-innen durch die versamelten externen Fachpersonen. Dieses Gremium unterbreitet den Vorsteherinnen des EDA und des EJPD einen Vorschlag. Der Entscheid ist im Laufe des Monats Mai 2010 zu erwarten.
Das Auswahlverfahren ist von den Standards bei analogen Auswahlverfahren des Schweizerischen Nationalfonds inspiriert. Die externen Fachpersonen wurden in persönlicher Eigenschaft gewählt; die Zusammensetzung erfolgte nach Massgabe einer möglichst ausgewogenen Verteilung bezüglich thematischer Schwerpunkte, Geschlecht und regionaler Herkunft. Die Namen der Fachpersonen werden nicht bekannt gegeben, und deren Stellungnahmen zu den einzelnen Bewerbungen werden gegenüber den Kandidaten/-innen anonymisiert. Nur das obsiegende Bewerbungsdossier wird post festum veröffentlicht.