17.10.2002
Im Dezember 2001 hat Ständerat Eugen David (CVP, SG) in der Kleinen Kammer die Parlamentarische Initiative zur Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für Menschenrechte eingereicht. Diese wurde schliesslich im Oktober 2002 vom Ständerat als Postualt dem Bundesrat überwiesen.
Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates sprach sich im September 2002 mit 6 zu 2 Stimmen gegen die Schaffung einer Kommission für Menschenrechte aus. Dem Plenum beantragte sie die entsprechende parlamentarische Initiative abzulehnen. Die APK des Ständerates stellte sich damit gegen die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK). Diese hatte mit 14 zu 10 Stimmen bereits zuvor entschieden, der grossen Kammer zu beantragen, einer gleich lautenden Initiative von Vreni Müller-Hemmi (SP/ZH) Folge zu geben.
Die APK des Ständerates teilte mit, sie sei der Meinung, dass zunächst abgeklärt werden müsse, ob zwischen bestehenden ausserparlamentarischen Kommissionen Synergien geschaffen werden könnten. Die Kommission hat ein Postulat in diesem Sinn eingereicht. Es verlangt vom Bundesrat einen Bericht zur möglichen Ausgestaltung einer Menschenrechtskommission.
Chance vertan
Am 3. Oktober 2002 diskutierte der Ständerat über die Initiative David. Er wandelte das Anliegen schliesslich in ein Postulat um.
- Die Menschenrechte im eigenen Land durchsetzen (pdf, 2 S.)
Artikel im Tages-Anzeiger vom 4. Oktober 2002 - Diskussion im Ständerat vom 3. Oktober 2002
- Wortlaut des vom Ständerat überwiesenen Postulats
Die «AG Menschenrechts-Kommission» reagierte enttäuscht, dass der Ständerat die Parlamentarische Initiative Eugen David für die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution nicht als Chance genutzt hat, ein kräftiges Zeichen für die Bedeutung der Menschenrechtsarbeit in der Schweiz zu setzen.