23.12.2016
Der Bundesrat hat am 9. Dez. 2016 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Der Bericht erfüllt das Postulat «Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz», das Ende 2012 vom Nationalrat überwiesen wurde. Die Publikation des Nationalen Aktionsplans hat sich während zwei Jahren immer wieder verzögert.
Der NAP beschreibt in 50 «Politikinstrumenten», wie die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 in der Schweiz umgesetzt werden sollen. Der Aktionsplan hegt hohe Ziele: den Menschenrechtsschutz im Kontext wirtschaftlicher Aktivitäten verbessern, die Erwartungen des Bundesrats an die Unternehmen kommunizieren und die Kohärenz staatlicher Aktivitäten stärken.
- Die Nationalen Aktionspläne der Schweiz und Deutschlands im Vergleich
Artikel auf humanrights.ch - Unternehmen und Menschenrechte: Bericht und nationaler Aktionsplan
Medienmitteilung des Bundesrats vom 9. Dez. 2016 - Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Bericht des Bundesrates vom 9. Dez. 2016 (pdf, 52 S.) - Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz
Postulat 12.3503 von Alec von Graffenried - Wirtschaft und Menschenrechte
Informationen des seco für Schweizer Unternehmen
Scharfe Kritik der Nichtregierungsorganisationen
Der Verein Konzernverantwortungsinitiative KOVI, ein Zusammenschluss von interessierten NGOs, hat gleichentags reagiert und den Aktionsplan als «in jeder Hinsicht enttäuschend» beurteilt. Gerade mal 6 der 50 aufgeführten Massnahmen seien neu; und diese beschränken sich auf Promotion und Verbesserung bestehender Instrumente.
Die NGO-Koalition wurde zwar für die Erarbeitung des NAP mehrmals konsultiert; doch von ihren wichtigsten Vorschlägen, welche alle auf mehr Verbindlichkeit abzielen, sei kein einziger berücksichtigt worden.
Dieser erste Eindruck bestätigte sich in einer vertieften Analyse des NAP, welche der Verein KOVI am 22. Dez. 2016 veröffentlichte. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Italien, USA und Deutschland, die bereits über einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien verfügen, fällt die Schweiz zurück. Denn diese haben wenigstens die Prüfung rechtlich verbindlicher Massnahmen in die Planung aufgenommen, während sich der Schweizer NAP auf das Prinzip der Freiwilligkeit versteift.
Kurzum: «Der internationale Trend in Richtung Sorgfaltsprüfungspflicht ist in der Schweiz noch nicht angekommen.» (S. 18) Die Schweiz ist noch weit davon entfernt, den Modebegriff des «Smart-Mix» mit glaubwürdigem Inhalt zu füllen (vgl. dazu unseren Artikel).
- Ein Plan ohne Aktion
Medienmitteilung des Vereins Konzernverantwortungsinitiative, 9. Dez. 2016 - Nationaler Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte. Analyse und Kommentare des Vereins Konzernverantwortungsinitiative
Verein Konzernverantwortungsinitiative, 22. Dez. 2016 (pdf, 18 S.)
Parlamentarische Rückfragen zum NAP
Am letzten Tag der Wintersession wurden im Zusammenhang mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte fünf Interpellationen eingereicht:
- Kohärenz bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte. Massnahmen müssen präzisiert werden
16.4165 Interpellation Tiana Moser - Wirtschaft und Menschenrechte. Implementierung
16.4127 Interpellation Sibel Arslan - Bundesnahe Betriebe. Vorbildfunktion im Bereich Menschenrechte sicherstellen
16.4052 Interpellation Viola Amherd - Rapport d'action national entreprises et droits de l'homme: efficacité des mesures volontaires
16.4092 Interpellation Anne Seydoux - Plan d'action national entreprises et droits de l'homme: développements internationaux
16.4105 Interpellation Carlo Sommaruga