06.10.2004
Der boomende Waffenexport nach Saudiarabien soll nicht eingeschränkt werden, obwohl das repressive Regime die Menschenrechte missachtet. Dies hat der Ständerat hat am 6. Oktober 2004 entschieden und eine entsprechende Motion von Ständerat Pierre-Alain Gentil abgelehnt. Er ist damit dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Die Motion Gentil geht zurück auf einen früheren Entscheid des Aussendepartementes (EDA). Im Nationalrat ist eine ähnlich lautende Motion weiterhin hängig.
Im Juni 2004 berichtete der Tages-Anzeiger (TA), der Bundesrat habe bereits im vergangenen März still und heimlich beschlossen, den Waffenexport nach Saudiarabien nicht einzuschränken. Gemäss dem Artikel geht es darum, dass Saudiarabien massiv mehr Kleinwaffen von der Schweiz kaufen will, als in den Vorjahren. Recherchen des TA ergaben, dass das EDA gegen die Exportbewilligung opponiert hatte. Es hatte das Gesuch Saudiarabiens vor rund einem Jahr blockiert, weil sich die Menschenrechtslage dort sehr verschlechtert hatte. Das EDA befürchtete insbesondere, dass die Lieferungen ans saudische Innenministerium für interne Repression verwendet würden.
- Heikle Waffenexporte bewilligt
Artikel im Tages-Anzeiger vom 19. Juni 2004 (pdf, 2 S.)
Zwei Motionen im Parlament eingereicht
Der Entscheid des Bundesrates, die Exporte nun dennoch zu bewilligen, wurde seitens der SP sofort stark kritisiert. Weshalb Ständerat Pierre-Alain Gentil (SPS) und Nationalrat Paul Günther (SPS) je eine Motion einreichten, welche die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Saudiarabien verbieten sollten. Ihre Forderung nach einem Ausfuhrverbot begründeten beide mit den systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Saudiarabien.
Gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung darf die Ausfur von Kriegsmaterial den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widersprechen (Artikel 22 Kriegsmaterialgesetz), was unter anderem bedeutet, dass die Menschenrechtslage im Empfängerland berücksichtigt werden muss (Artikel 5 Kriegsmaterialverordnung). Gestützt auf diese Bestimmung wollte das EDA keine Waffen nach Saudiarabien liefern, die im Landesinnern gegen die Bevölkerung eingesetzt werden können. Defensivwaffen für die Landesverteidigung (Fliegerabwehrkanonen, Feuerleitgeräte usw.) sollten dagegen weiterhin exportiert werden dürfen.
Von einer solchen Unterscheidung will der Bundesrat jedoch nichts wissen, wie aus seiner Stellungnahme zu den zwei Motionen vom 15. September 2004 hervorgeht. Der Schweizer Ableger einer deutschen Firma darf Munition aus tschechischer Produktion nach Saudiarabien liefern. Der Bundesrat hat diesen bereits im März 2004 getroffenen Entscheid bestätigt und die Motionen Günther und Gentil abgelehnt. Die Menschenrechtssituation im Empfängerland sei nur eines von fünf gleichwertigen Kriterien und stelle deshalb kein absolutes Kriterium für die Bewilligung oder Verweigerung von Auslandgeschäften dar. Eine Abkehr von der bisherigen Bewilligungspraxis, so der Bundesrat weiter, würde nicht nur das Vertrauen Saudiarabiens in die schweizerische Kriegsmaterialindustrie, sondern ganz allgemein in die schweizerische Wirtschaft schwer beeinträchtigen.
- Wortlaut der Motionen Günter bzw. Gentil inklusiv Stellungnahme des Bundesrates
- Bundesrat verteidigt Waffendeal
Artikel im Tages-Anzeiger vom 18. September 2004 (pdf, 2 S.) - Jahresbericht 2004 von Amnesty International zur Lage in Saudiarabien
Kurzfassung auf refworld.org - Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zum Thema Rüstungskontrolle und Rüstungskontrollpolitik
Entscheid im Ständerat
Am 6. Oktober 2004 schloss sich dann der Ständerat den Argumenten der Regierung an und votierte mit 23 gegen 9 Stimmen gegen die Motion Gentil und damit gegen ein Exportverbot für Kriegsmaterial an Saudiarabien.
Gentil begründete seine Forderung im Plenum mit der Menschenrechtssituation in Saudiarabien. Dieser Staat sei undemokratisch und verletze die Menschenrechte systematisch und in schwerwiegender Weise. Seit dem Irak-Krieg sei das Land noch instabiler geworden. Ein Waffenexportverbot dränge sich deshalb auf. Bundespräsident Joseph Deiss wandte sich gegen die Motion, obwohl er zugestand, dass die Menschenrechtssituation in Saudiarabien nicht gut sei. Die Lage habe sich aber nicht derart verschlechtert, dass die Exportpraxis geändert werden müsste. Zudem sei die Menschenrechtslage nicht das einzige im Gesetz vorgesehene Kriterium zur Beurteilung von Kriegsmaterialexporten.
Für die Motion warben vor dem Bundeshaus Aktivisten der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA). Saudiarabien sei wie ein Pulverfass, das mit weiteren Waffenlieferungen entzündet werden könnte.