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12. Zusatzprotokoll zur EMRK

29.12.2017

Text: deutsch / englisch / französisch

Das zwölfte Zusatzprotokoll zur EMRK vom 4. November 2000 statuiert ein allgemeines und umfassendes Diskriminierungsverbot, das im Gegensatz zum lediglich akzessorischen Diskriminierungsverbot von Art. 14 EMRK, welches Diskriminierungen nur in Bezug auf den Genuss der durch die Konvention und Zusatzprotokolle anerkannten Rechte und Freiheiten verbietet, nicht im Geltungsbereich beschränkt ist.

Dieses Zusatzprotokoll ist im Jahr 2000 verabschiedet worden und am 1. April 2005 in Kraft getreten. Bisher haben 20 Staaten das zwölfte Zusatzprotokoll ratifiziert, und weitere 18 Staaten haben das Zusatzprotokoll unterzeichnet (Stand: 29. Dezember 2017; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 177). Die Schweiz hat es weder ratifiziert noch unterschrieben.