29.12.2017
Text: deutsch / englisch / französisch
Das vierte Zusatzprotokoll zur EMRK vom 16. September 1963 ergänzt die materiellen Garantien der EMRK durch das Verbot des Schuldverhafts, das Recht auf Freizügigkeit im Sinne der Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb eines Vertragsstaates, ein Aufenthaltsrecht für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie das Verbot der Kollektivausweisung von Ausländerinnen und Ausländern. Dieses Zusatzprotokoll ist 1968 in Kraft getreten und bisher von 42 Staaten ratifiziert worden. Nicht ratifiziert haben es lediglich Griechenland, die Türkei und Grossbritannien sowie die Schweiz. Die Schweiz und Griechenland haben es auch nicht unterzeichnet. (Stand: 11.09.2024; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 046).