29.12.2017
Text: deutsch / englisch / französisch
Das erste Zusatzprotokoll zur EMRK vom 20. März 1952 gewährleistet den Schutz des Eigentums, das Recht auf Bildung sowie das Recht auf freie Wahlen. Es ist 1954 in Kraft getreten und bis heute von allen Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet worden. Lediglich die Schweiz und Monaco haben das Protokoll zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert (Stand: 29. Dezember 2017, der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 009).