In der Charta der Vereinten Nationen von 1945 steht schon, dass die Staaten die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte fördern sollen. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ ist die Grundlage für alle internationalen Menschenrechtsvereinbarungen. Sie wurde 1948 von der UNO-Generalversammlung angenommen. Aber erst 20 Jahre später gab es die erste internationale Menschenrechtskonvention. Konventionen sind internationale Gesetze, an die sich jedes Land halten muss, die diese Konvention unterschrieben hat. 1966 hat die UNO-Generalversammlung die beiden Menschenrechtskonventionen zu bürgerlichen und politischen Rechten und zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten angenommen. Diese drei Instrumente heissen zusammen „Internationale Charta der Menschenrechte“. Es gibt mittlerweile noch viele andere, spezielle Konventionen. Sie schützen verschiedene Menschengruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen, Frauen, Kinder oder Flüchtlinge) oder schützen vor bestimmten Verletzungen (z.B. Folter oder Menschenhandel).