In der Satzung des Europarats von 1949 steht, dass der Schutz und die Weiterentwicklung der Menschenrechte sehr wichtig für Europa sind. Deshalb wurde sehr schnell eine Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte ausgearbeitet. Sie wurde 1950 in Rom angenommen.
Die Konvention enthält viele wichtige Menschenrechte: Das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, keine Strafe ohne Gesetz, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Gedanken- und Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, das Recht auf Eheschliessung und ein Diskriminierungsverbot. Alle Menschen, die in Europa leben, haben diese Rechte. Jede Person in Europa kann eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte machen, wenn sie glaubt, dass eines dieser Rechte verletzt wurde. Er ist in Strassburg.
Es gibt auch noch die Europäische Sozialcharta. Sie wurde 1961 geschrieben. In diesem Vertrag werden soziale Rechte garantiert. Das ist zum Beispiel das Recht auf einen fairen Lohn und das Recht auf soziale Sicherheit. Ausserdem gibt es noch mehrere besondere Menschenrechtsverträge, die entweder bestimmte Gruppen von Personen (z.B. Kinder, nationale Minderheiten) oder ein bestimmtes Menschenrecht schützen.
Das „Europäische Übereinkommen zur Vorbeugung der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ von 1987 soll Folter in Gefängnissen und anderen Haftanstalten verhindern. Es gibt ein spezielles Komitee, das Gefängnisse in allen Ländern besucht und schaut, ob es solche Fälle gibt. Das „Rahmenübereinkommen zum Schutze nationaler Minderheiten“ von 1994 schützt die Rechte von Angehörigen von nationalen Minderheiten. Es gibt auch noch das „Übereinkommen über die Ausübung der Rechte der Kinder“ von 1996, das den Kindern bestimmte Rechte gibt, und das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin von 1997. Darin werden Rechte von Personen, die von biogenetischer Forschung betroffen sind, geschützt.