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General Comment Nr. 33 zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten des Ersten Fakultativprotokolls zum UNO Pakt II

Weit über 100 Staaten haben bis zum heutigen Zeitpunkt das Individualbeschwerderecht an den UNO Menschenrechtsausschuss mit Ratifikation des Ersten Fakultativprotokolls anerkannt. Die Schweiz gehört noch nicht dazu.
Das Individualbeschwerderecht ist ein zentraler Durchsetzungsmechanismus des Internationalen Menschenrechtsschutzes. Im neuen Allgemeinen Kommentar Nr. 33 legt der Menschenrechtsausschuss die Verpflichtungen der Vertragsstaaten aus dem Ersten Fakultativprotokoll dar. Obwohl die Entscheide über Individualbeschwerden grundsätzlich rechtlich nicht verbindlich sind, ordnet der Ausschuss diesen dennoch eine hohe Autorität zu.