Weit über 100 Staaten haben bis zum heutigen Zeitpunkt das Individualbeschwerderecht an den UNO Menschenrechtsausschuss mit Ratifikation des Ersten Fakultativprotokolls anerkannt. Die Schweiz gehört noch nicht dazu.
Das Individualbeschwerderecht ist ein zentraler Durchsetzungsmechanismus des Internationalen Menschenrechtsschutzes. Im neuen Allgemeinen Kommentar Nr. 33 legt der Menschenrechtsausschuss die Verpflichtungen der Vertragsstaaten aus dem Ersten Fakultativprotokoll dar. Obwohl die Entscheide über Individualbeschwerden grundsätzlich rechtlich nicht verbindlich sind, ordnet der Ausschuss diesen dennoch eine hohe Autorität zu.
- The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights
33. Kommentar des CCPR vom 5. November 2008 (pdf, 4 S.) (auf Englisch)