21.10.2004
Der UNO-Kinderrechtsausschuss CRC hatte aufgrund einer Diskussion am 17. September 2004 bereits Empfehlungen zur Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit formuliert. An seiner 40. Sitzung im September 2005 hat er nun seinen siebten General Comment zu diesem Thema verabschiedet. Er beklagt darin, dass die Staatenin ihren Berichten zur Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes kaum Angaben über die Situationder Kleinkinder machen. Das Bewusstsein, dass auch diesen Rechte zustünden, sei wenig entwickelt. Die frühe Kindheit, das heisst in etwa die Zeit von 0 bis sieben Jahre, stellten für die Kinder wichtige Jahre dar, welche auch fürdie spätere Entwicklung entscheidend seien. Gerade diese wichtige Zeitspanne sei allerdings aus der Sicht der Menschenrechte äusserst kritisch zu beurteilen. Der Ausschuss ermahnt die Staaten deshalb, Massnahmen zum Schutze der Rechte der Kleinkinder zu ergreifen und sie vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen.
- General Comment Nr. 7 (2005): Implementing child rights in early childhood
Dokument auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (pdf, 20 S.) (in Englisch) - United Nations Committee on the Rights: Implementing Child Rights in Early Childhood - Recommendations
(pdf, 5 S.) (in Englisch)
Deutsche Übersetzung
- Kinderrechte in der frühen Kindheit
Marie Meierhof Institut für das Kind: Übersetzung des GC Nr. 7 sowie Kommentar - Kinderrechtsausschuss, General Discussion on “Implementing Child Rights in Early Childhood“ vom 17. September 2004
Zusammenfassung der Recommendations von Michael Marugg (pdf, 2 S.)