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General Comment Nr. 6 des UNO-Kinderrechtsausschusses zur Behandlung unbegleiteter Kinder

14.02.2006

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes ist besorgt über die zunehmende Zahl von Kindern, welche sich ausserhalb des Herkunftsstaates aufhalten. Die Allgemeinen Bemerkungen, welcher er in seiner 39. Sitzung im Mai 2005 verabschiedete, präzisieren deshalb die Verpflichtungen der Staaten gegenüber ausländischen Kindern, welche, aus welchen Gründen auch immer, ohne Eltern und Familie in einen Vertragsstaat gelangen. Er will sicherstellen, dass die Staaten die speziell verwundbare Situation unbegleiteter oder getrennter Kinder zur Kenntnis nehmen und ihnen Schutz, Fürsorge sowie eine Behandlung, welche die in der Konvention enthaltenen Rechte beachtet, garantieren. Er warnt insbesondere davor, dass allein stehende Kinder einem grösseren Risiko für sexuelle Ausbeutung und Missbrauch, Kinderarbeit (inklusive durch die Betreuungsfamilie), Kinderhandel und der Gefahr, in Haft genommen zu werden ausgesetzt sind.

Es ist zu hoffen, dass die schweizerischen Behörden die Empfehlungen für einmal zur Kenntnis nehmen. Gemäss einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe waren zum Beispiel allein zwischen April bis September 2004 131 unbegleitete minderjährige Asylsuchende vom Sozialhilfeausschluss betroffen und wurden ohne Unterstützung oder Rückkehrhilfe auf die Strasse gestellt.