09.06.2021
Der UNO-Kinderrechtsausschuss verabschiedete am 2. März 2021 den General Comment Nr. 25 zu den Rechten von Kindern in Bezug auf die digitale Welt. Die Allgemeine Bemerkung legt dar, wie die UNO-Kinderrechtskonvention in der digitalen Welt Anwendung findet und ist das erste internationale maßgebliche Rechtsdokument, welches ausdrücklich anerkennt, dass Kinderrechte sowohl offline als auch online gelten.
Der UNO-Ausschuss formuliert im General Comment Nr. 25 ein umfangreiches Massnahmepaket, welches der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der digitalen Welt dienen soll. Es beinhaltet unter anderem gesetzgeberische, administrative und vorsorgende Massnahmen. Der Ausschuss führt im Detail auf, wie die Vertragsstaaten die Kinder in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere bei der Bildung, Gesundheit und Freiheit, im Umgang mit den Technologien unterstützen sollen. Die allgemeinen Bemerkungen führen ebenfalls auf, wie die Vertragsstaaten sicherstellen können, dass Eltern und Betreuungspersonen die Möglichkeit haben, sich ein digitales Verständnis und digitale Kompetenzen anzueignen, um so ihre Kinder unterstützen zu können. Das Gremium betont in seinen Bemerkungen die vier grundlegenden Prinzipien «Nichtdiskriminierung», «das Wohl des Kindes», «Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung» und «Respekt vor den Ansichten des Kindes», welche die Vertragsstaaten bei der Umsetzung aller Konventionsrechte in der digitalen Welt beachten müssen.
Speziell zu erwähnen ist die Verpflichtung der Vertragsstaaten, von Kindern geleitete Gruppen systematisch in die Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung von Gesetzen, Politiken und Plänen zu den Kinderrechten in der digitalen Welt miteinzubeziehen (Ziff. 34). Darüber hinaus anerkennt der UNO-Kinderrechtsausschuss explizit, dass das digitale Umfeld es insbesondere Kinder-Menschenrechtsverteidiger*innen aber auch Kindern in gefährdeten Situationen ermöglicht, miteinander zu kommunizieren, ihre Rechte einzufordern und Vereinigungen zu bilden. In diesem Zusammenhang haben die Vertragsstaaten die Pflicht, entsprechende digitale Räume zu schaffen und diese zu schützen (Ziff. 66). Schliesslich implementiert das Gremium auch eine geschlechterspezifische Perspektive: Mädchen stehen bei der Ausübung ihrer Rechte in der digitalen Welt besonderen Barrieren und Herausforderungen gegenüber (Ziff. 11).
Der Ausschuss warnt ferner vor den möglichen negativen Folgen der digitalen Welt. Es kann durch Missbrauch der Technologien vermehrt zu Gewalt gegen Kinder kommen. Deshalb fordert der Ausschuss die Vertragsstaaten auf, die nötigen Schutzmassnahmen zu ergreifen, um die Gewalt gegen Kinder einzudämmen. Zuletzt fordert das Gremium wegen des grenzüberschreitenden und transnationalen Charakters der digitalen Welt die Vertragsstaaten zur internationalen und regionalen Zusammenarbeit auf, um die Rechte der Kinder zu garantieren und schützen.
- General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment
Committee on the Rights of the Child, 2. März 2021 - Adopted General Comment No. 25 of the UN Committee on the Rights of the Child on children’s rights in relation to the digital environment incorporates some of Child Rights Connect’ key asks focusing on Child Human Rights Defenders (CHRDs)
Child Rights Connect, 24. März 2021