13.02.2006
Der UN-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung CERD hat an seiner 64. Sitzung im März 2004 seine 30. Allgemeinen Empfehlungen zur Behandlung von ausländischen Personen veröffentlicht.
Unter dem Titel «Diskriminierung von Nicht-Staatsangehörigen» mahnt der Ausschuss die Staaten zur Einhaltung der Menschenrechte gegenüber allen ausländischen Personen, einschliesslich von Flüchtlingen und Asylsuchenden, unabhängig ihres Aufenthaltsstatus, der Länge ihres Aufenthalts und auch unabhängig davon, ob die Personen einen Aufenthaltstitel besitzen oder nicht. Die Prüfung der Staatenberichte habe ergeben, dass die Staaten ihre Menschenrechtsverpflichtungen in Bezug auf diese Gruppe von Menschen nur sehr mangelhaft einlösen.
Zwar erlaube das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassismus von 1965, zwischen Staatsbürger/innen und Ausländer/innen zu differenzieren (Art. 1 Abs. 2 CERD). Eine unterschiedliche Behandlung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die in den Menschenrechtsverträgen anerkannten Rechte und Freiheiten ausgehöhlt werden. Lediglich das Recht auf politische Partizipation stehe allein Staatsbürger/innen zu. Bezüglich den anderen bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten hätten sich die Staaten aufgrund von Artikel 5 der Antirassismuskonvention verpflichtet, sie ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, der Nationalität oder der Ethnie zu gewährleisten.
Im Einzelnen führt der Ausschuss aus, die Staaten müssten garantieren, dass die Gesetzgebung keine diskriminierenden Auswirkungen auf Nicht-Staatsbürger/innen habe. Sie sollen Massnahmen ergreifen, um fremdenfeindlichen Haltungen, insbesondere Hassreden und rassistisch motivierter Gewalt zu begegnen und das Verständnis für das Prinzip der Nicht-Diskiminierung zu erhöhen. Jegliches Stigmatisieren und Stereotypisieren von Nicht-Staatsangehörigen insbesondere von Seiten von Politiker/innen, Behördenmitgliedern, Personen aus dem Bildungsbereich und den Medien, inklusive Internet, müsse entschieden bekämpft werden. Im Weiteren mahnt er die Staaten an ihre Pflichten in den Bereichen Einbürgerung, Rechtsschutz (z.B. für Personen im Gefängnis, in Ausschaffungshaft, in Zentren für Asylsuchende), im Wegweisungs- und Ausschaffungsverfahren und bezüglich Gewährleistung der sozialen Menschenrechte.
Es ist zu hoffen, dass die schweizerischen Behörden und Politiker/innen den Kommentar zur Kenntnis nehmen und beherzigen.
- General Recommendation No.30: Discrimination Against Non Citizens
Dokument auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Allgemeine Empfehlung Nr. 30: Diskriminierung von Nichtstaatsangehörigen (pdf, 7 S.)
inoffizielle Übersetzung