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General Comment des UNO-Sozialausschusses zum Recht auf Gesundheit

13.06.2000

Am 11. Mai 2000 erliess das Überwachungsorgan des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seinen 14. General Comment zum Recht auf ein Höchstmass an Gesundheit. In diesem Dokument wird betont, dieses zentrale Recht verpflichte die Staaten, insbesondere dafür zu sorgen, dass die Leistungen der Gesundheitsfürsorge für alle Personen ohne jede Diskriminierung erhältlich seien. Pläne, wie sie einige industrialisierte Staaten hegen, die medizinische Versorgung für gewisse Personenkategorien, beispielsweise für Asylsuchende, auf eine Basisversorgung zu reduzieren, verstossen deshalb vermutlich gegen diesen Vertrag.