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General Comment des UNO-Sozialausschusses zur Kürzung von Stipendien

10.01.2000

Anlässlich seiner 23. Session erliess der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Dezember 1999 seine Allgemeine Bemerkung Nr. 13 zum Recht auf Bildung (UN Doc. E/C.12/1999/10). In diesem Dokument wird erneut betont, dass Massnahmen, die sich vom Ziel einer vollen Realisierung dieser Garantie entfernen, vermutungsweise den Pakt I verletzen. Diese Schlussfolgerung gilt etwa für Kürzungen von Stipendienleistungen sowie für die Einführung respektive Erhöhung von Schul- und Studiengebühren. Sparmassnahmen im Bildungsbereich sind deshalb für die Schweiz nur in einem engen Rahmen erlaubt.