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Untersuchung bei Vorwürfen von missbräuchlicher Gewaltanwendung durch die Polizei

08.11.2012

Bei Verdacht auf missbräuchliche Gewaltanwendung durch die Polizei bedarf es einer unabhängigen und sorgfältigen Untersuchung der Vorwürfe, will der Staat nicht gegen das Verbot der Folter, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung oder Strafe verstossen (Art. 3 EMRK). Diese Pflicht erstreckt sich bei geltend gemachter physischer Misshandlung – wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil gegen Spanien (B.S. v. Spanien, Beschwerde No. 47159/08) festhält – auch auf den Vorwurf rassistischer Äusserungen durch die Polizei. Werden solche Vorwürfe nicht untersucht, kann dies ebenso eine Verletzung des verfahrensrechtlichen Gehalts des Verbots der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe darstellen. Ein zentraler Aspekt der Untersuchungspflicht stellt dabei die Identifizierung der Verantwortlichen dar.