14.02.2012
Im Urteil De Donder et De Clippel c. Belgique vom 6. Dezember 2011 hält der EGMR fest, dass die Unterbringung einer psychisch kranken Person in einem normalen Gefängnis eine Verletzung des Rechts auf Leben bewirkt, wenn sich diese Person das Leben nimmt und die Behörden die Suizidgefahr kannten oder hätten kennen müssen.
- Suizid psychisch kranker Personen im Freiheitsentzug
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 01. Februar 2012