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Suizid psychisch kranker Personen im Freiheitsentzug

14.02.2012

Im Urteil De Donder et De Clippel c. Belgique vom 6. Dezember 2011 hält der EGMR fest, dass die Unterbringung einer psychisch kranken Person in einem normalen Gefängnis eine Verletzung des Rechts auf Leben bewirkt, wenn sich diese Person das Leben nimmt und die Behörden die Suizidgefahr kannten oder hätten kennen müssen.