08.11.2012
Im Fall Konstantin Markin gegen Russland vom 22. März 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Stellung genommen zur Frage, ob ein alleinerziehender Mann Anrecht auf Elternurlaub hat, wenn ein solcher seinen weiblichen Berufskolleginnen gewährt wird. Der Gerichtshof hält in seinem Urteil fest, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf den Elternurlaub stereotype Rollenbilder festigt, was sich negativ auf berufliche Karrieren von Frauen und das Familienleben von Männern auswirken kann. Er stellt klar, dass die Berufung auf stereotype Geschlechterbilder Diskriminierungen keinesfalls rechtfertigen darf.
Im Gegensatz zur Mehrheit der europäischen Staaten kennt die Schweiz keinen Elternurlaub für Väter und Mütter. Das Urteil hat keine direkte Bedeutung für die Schweiz, da die EMRK kein Recht auf Elternurlaub gewährt, sondern nur verlangt, dass ein solcher Urlaub geschlechtsneutral ausgestaltet werden muss, falls ein Land ihn einführt.
- Nichtgewährung von Elternurlaub an alleinerziehenden Vater verletzt EMRK
SKMR-Newsletter Nr. 7, 31. Oktober 2012