10.05.2012
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützt in zwei Urteilen vom März 2012 den Entscheid Deutschlands, die soziale Vaterschaft stärker als die biologische zu schützen. Im Schweizer Recht wird die soziale Vaterschaft bei Heirat zwischen Kindesmutter und rechtlichem Vater gegenüber der biologischen Vaterschaft bevorzugt. Dies erscheint im Lichte der aktuellen EGMR-Praxis mit der EMRK vereinbar.
- EGMR: Soziale Vaterschaft darf Vorrang vor biologischer Vaterschaft haben
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 02. Mai 2012