31.10.2012
In Grainger and others v. UK (Application No. 34940/10) bestätigt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Zurückhaltung bei der Überprüfung nationalstaatlicher Interessenabwägungen in wirtschaftspolitischen Fragen. Kritisch erscheint die Erkenntnis des Gerichts, dass in Fragen rund um die (internationale) Finanzkrise eine Ausdehnung der staatlichen Handlungsspielräume hinzunehmen ist.