10.05.2012
Der EGMR hat erstmals zur Menschenrechtskonformität der polizeilichen Taktik der Einkesselung («kettling») Stellung genommen. Eine solche Einkesselung von Demonstrierenden bedeutet demnach eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und kann bei langer Dauer und starker Intensität der Auswirkungen das Ausmass einer Freiheitsentziehung gemäss Art. 5 EMRK erreichen.
- Ist die Einkesselung von Demonstrierenden eine unzulässige Freiheitsentziehung?
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 02. Mai 2012