10.05.2012
Systematische Verletzungen des Folterverbots im Herkunftsstaat schliessen die Möglichkeit der Abstützung einer Auslieferung oder Ausschaffung auf diplomatische Zusicherungen im Einzelfall nicht zwingend aus. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit diplomatischer Zusicherungen bei drohendem Misshandlungsrisiko und Ausweisungsschutz bei schwerwiegenden Verletzungen von Art. 5 und 6 EMRK.
- Diplomatische Zusicherungen – schwierige Gratwanderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 02. Mai 2012