Siliadin gegen Frankreich
Urteil vom 26. Juli 2005 (pdf, englisch, 46 S.)
Verletzung von Art. 4 EMRK (Verbot der Leibeigenschaft)
Der EGMR hat im Fall Siliadin Frankreich wegen Verletzung des in Art. 4 EMRK verankerten Verbotes der Leibeigenschaft verurteilt. Das Urteil betrifft eine minderjährige Togolesin, die als Hausmädchen in sklavereiähnlichen Umständen arbeiten musste. Der EGMR hielt fest, dass Art. 4 EMRK die Staaten verpflichte, Massnahmen zur effektiven Bekämpfung und somit zur Umsetzung des Verbotes von Sklaverei und Leibeigenschaft zu ergreifen. Dies bedeute u.a. das Bestehen eines wirksamen Schutzes gegen Sklaverei und Leibeigenschaft. Da die im fraglichen Zeitpunkt geltenden strafrechtlichen Bestimmungen lediglich die Ausbeutung von Personen unter menschenunwürdigen Arbeits- und Wohnbedingungen mit Strafe belegten, nicht aber die eigentliche Leibeigenschaft, kam der EGMR zum Schluss, dass Frankreich seiner aus Art. 4 EMRK fliessenden Schutzpflicht nicht nachgekommen war.