03.11.2011
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hielt im Urteil «Sabeh el Leil v. Frankreich» (Beschwerde Nr. 34869/05) fest, dass Angestellte ausländischer Vertretungen, die nicht dessen Staatsangehörige sind und keine hoheitlichen Funktionen ausüben, Anspruch auf Beurteilung ihrer arbeitsrechtlichen Streitigkeiten durch ein Gericht haben. Begründet wird dies damit, dass die Berufung auf die Staatenimmunität zu einer unverhältnismässigen Einschränkung von Art. 6 Abs. 1 EMRK führt.
Das Urteil steht grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Praxis des Bundesgerichts zur Staatenimmunität (z.B. BGE 120 II 400), wonach Botschaftspersonal mit subalternen Tätigkeiten, das nicht die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt, keine Immunität besitzt. Es dehnt aber den Begriff der «subalternen» Tätigkeit möglicherweise auf höhere Verwaltungsfunktionen aus.
- Anspruch auf gerichtliche Beurteilung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten auch für Botschaftsangestellte
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 26. Oktober 2011