Vom 21. Dezember 1965. Es ist seit dem 4. Januar 1969 gültig.
Hier finden Sie den Text des Übereinkommens.
Die Antirassismus-Konvention verpflichtet die Staaten, welche die Konvention ratifiziert haben, die Rassendiskriminierung zu beseitigen. Ausserdem müssen die Staaten dafür sorgen, dass sich das Verständnis unter allen Rassen verbessert.
Was ist „Rassendiskriminierung“?
Das Wort „Rassendiskriminierung“ in der Konvention umfasst sehr viele Merkmale für eine Diskriminierung. Man darf niemanden auf Grund der „Rasse“, Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs diskriminieren. Alle Menschenrechte gelten für alle Menschen und deshalb darf niemand ausgeschlossen oder bevorzugt werden aufgrund von diesen Merkmalen.
Was für Verpflichtungen haben die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben?
Die Staaten müssen bestrafen, wenn jemand andere dazu aufruft, gegen Personen einer bestimmten Hautfarbe oder Nationalität Gewalt anzuwenden. Auch muss der Staat es verbieten, wenn jemand verbreitet, dass eine Personengruppe mit bestimmter Hautfarbe oder Abstammung besser ist, als eine andere.
Wie wird kontrolliert, ob sich die Staaten daran halten?
Jeder Staat muss alle paar Jahre einen Bericht an den Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung der UNO schreiben. Dort müssen sie sagen, was sie gemacht haben, damit alle Rechte eingehalten werden können. Normalerweise schreiben die Länder alle 2 Jahre einen Bericht. Dann schreibt der Ausschuss der UNO Empfehlungen für das Land, was sie machen können, um die Rechte besser zu sichern.
Kann man sich beschweren, wenn die Rechte nicht eingehalten werden?
Die Schweiz hat unterzeichnet, dass Einzelpersonen bei der UNO eine Beschwerde machen können.