04.05.2021
humanrights.ch hat die Geschichte von Brian aufgearbeitet: Die Brian-Chronik dokumentiert diese mit Blick auf die Menschenrechte. Sie beschreibt das Vorgehen und Verhalten staatlicher Akteure vor dem Hintergrund ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Bekannt wurde Brians Geschichte durch den Dokumentarfilm «Der Jugendanwalt», der im Jahre 2013 vom Schweizer Fernsehen SRF ausgestrahlt worden ist. Dieser Film stiess eine breite gesellschaftliche und emotional geführte Debatte an. Sie hatte zur Folge, dass Brian aus einem gut funktionierenden Sondersetting zurück in den geschlossenen Vollzug versetzt wurde (Chronik, Ziff 9). Sein Schicksal wurde damit in eine Abwärtsspirale katapultiert.
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die massive Anfeindung und Diffamierung, die Brian unter dem Pseudonym «Carlos» erleben musste (Ziff. 8). Diese Projektion vom gefährlichen und renitenten Gewalttäter, die stark von rassistischen Stereotypen geprägt ist, verfolgt Brian bis heute.
Heute droht Brian die Verwahrung. Der nächste Prozesstermin ist am 26. Mai 2021. Verhandelt wird sein Übergriff auf einen Aufseher in der JVA Pöschwies im Juni 2017 (Ziff. 13). Der Aufseher erlitt dabei leichte Kopfverletzungen. Das erstinstanzliche Gericht stufte diesen Übergriff als versuchte schwere Körperverletzung ein. Vergeblich hatte der Anwalt eine Tatrekonstruktion verlangt. Der Staatsanwalt forderte in der Folge die ordentliche Verwahrung des jungen Beschuldigten. Es ist wahrscheinlich, dass er diesen Antrag Ende Mai vor Obergericht erneut stellen wird.
Brian würde eine Verwahrung jegliche Hoffnung auf ein normales Leben ausserhalb der Gefängnismauern rauben. Auf freien Fuss kommen nach Art. 64 StGB Verwahrte kaum je wieder. Brian sagt dazu: «Eine Verwahrung wäre schlimmer als die Todesstrafe. Sie würden mich damit lebendig begraben. Ich habe doch niemanden umgebracht. Ich bin kein Mensch, der in Freiheit einfach so losziehen würde, um sich zu prügeln. Alles, was mir jetzt vorgeworfen wird, ist doch im Gefängnis passiert».
Die Brian-Chronik
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen hat humanrights.ch die Geschichte von Brian aus einer menschenrechtlichen Perspektive aufgearbeitet sowie eine Übersicht zu seinen Gefängnisaufenthalten und relevanten Medienberichten erstellt. Es folgt eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ereignisse aus der Chronik:
Als 10-Jähriger wird Brian fälschlicherweise der Brandstiftung verdächtigt, mit Handschellen wird er von zu Hause abgeführt und das erste Mal in Untersuchungshaft genommen. Als 12-Jähriger (2008) wird Brian angeblich «zu seiner eigenen Sicherheit» acht Monate lang in einem Erwachsenengefängnis inhaftiert. An seinem sechzehnten Geburtstag (2011) wird Brian in einer psychiatrischen Klinik während dreizehn Tagen ununterbrochen ans Bett fixiert, es werden ihm starke Medikamente zwangsverabreicht. Nach einem medialen Aufschrei wegen der Einrichtung eines Sondersettings (Fall «Carlos») wird der 17-jährige Brian (2013) sechs Monate lang ohne rechtliche Grundlage im Massnahmenzentrum Uitikon eingesperrt. Als 19-jähriger (2015) kommt Brian sechs Monate lang unschuldig in Untersuchungshaft, weil ihn jemand eines Messerangriffs beschuldigt. Als 21-Jähriger (2017) erfährt Brian im Gefängnis Pfäffikon eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Definition in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Aktuell befindet sich Brian seit dem 17. August 2018 in der JVA Pöschwies in einer Isolationszelle in Einzelhaft.
Von Anfang an keine Chance
Der staatliche Umgang mit Brian seit seiner frühsten Kindheit steht im Widerspruch zur jugendstrafrechtlichen Zielsetzung, die Weiterentwicklung von jungen Menschen zu fördern und günstig zu beeinflussen. Gemäss Strafregistereintrag liegen zwei Jugendstrafen für verschiedene Delikte vor: eine Freiheitsstrafe vom 8. November 2012 über neun Monate und eine solche vom 26. September 2013 über 14 Tage. Trotzdem wurde Brian bis zu seinem 19. Lebensjahr bereits über drei Jahre in Gefängnissen und geschlossenen Einrichtungen eingesperrt – vielfach in kinderfeindlichen Haftsettings.
Das Recht auf Schulbildung und sinnvolle Beschäftigung wurde Brian in verschiedensten Institutionen verwehrt. Die Zeit im Gefängnis verbrachte er überwiegend in Einzelhaft und mit stark eingeschränktem Kontakt zur Familie. Dies steht im Widerspruch zu den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen, wonach Inhaftierte ihre Familienbeziehungen «so normal wie möglich pflegen können» müssen (Ziff. 24.4).
Mittlerweile hat der heute 25-jährige Brian mindestens acht Jahre und damit ein Drittel seines Lebens in Gefängnissen und geschlossenen Einrichtungen verbracht. Brians Strafregister entspricht aber nicht der Drohfigur eines unverbesserlichen, gefährlichen Gesellschaftsfeinds, vor dem die Allgemeinheit geschützt werden muss. Als Erwachsener wurde Brian zweimal rechtskräftig verurteilt: einmal wegen einer Sachbeschädigung während des widerrechtlichen Freiheitsentzugs im Massnahmenzentrum Uitikon (Ziff. 9). Und einmal aufgrund einer schweren Körperverletzung nach einer Auseinandersetzung mit einem Kickbox-Kollegen im März 2016 (Ziff. 11). Für den Vorfall vom Juni 2017 in der JVA Pöschwies (Ziff. 13) gilt bis heute die Unschuldsvermutung.
Verhängnisvolle Rückversetzung in die JVA Pöschwies
Aus der Brian-Chronik geht auch hervor: Immer wenn ernsthaft versucht wurde, mit Brian einen respektvollen, deeskalierenden und auf positiver Beziehungsarbeit beruhenden Umgang zu pflegen, passte auch Brian sein Verhalten an. Dies trifft zum Beispiel auf das Sondersetting 2012 zu (Ziff. 7): Brian bewährte sich, hielt sich an die Regeln, kooperierte, lernte und war 13 Monate lang deliktfrei. Auch im Regionalgefängnis Burgdorf (Ziff.15) kam es zu einer positiven Entwicklung: Brian hatte während seines Gefängnisaufenthalts in Burgdorf Kontakt zu Mitinsassen, durfte Sport treiben und einmal pro Woche den Fitnessraum besuchen. Ohne Fuss- und Handschellen. Seine Zellentüre war drei Stunden am Tag geöffnet, die Gefangenen durften sich gegenseitig besuchen.
Die Rückversetzung in die Pöschwies vom August 2018 in ein eigens für ihn erstelltes Sondersicherheitsregime ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Nach dem Abbruch des Sondersettings (Ziff. 9) wurde Brian dadurch zum wiederholten Male signalisiert, dass kooperatives Verhalten und positive Vollzugsverläufe nicht belohnt werden. Die aktuelle Situation ist höchst problematisch: Brian wird einerseits von Aufsehern betreut, die gleichzeitig Hauptbelastungszeugen im laufenden Strafverfahren sind. Andererseits wird Brian mittlerweile seit fast drei Jahren in einer Gummizelle isoliert, regelmässig wird ihm der rechtlich garantierte tägliche Hofgang verweigert (Ziff. 17). Das aktuelle Haftsetting verletzt seine Menschenrechte kontinuierlich: Langzeit-Einzelhaft ist gemäss den Nelson Mandela Regeln absolut verboten (Regel 43).
Das Haftsetting schadet überdies Brians Gesundheit (Ziff. 17). Die krankmachenden Auswirkungen einer Einzelhaft wie Ärger, rasende Wut, Wahrnehmungsstörungen bis hin zur totalen Konfusion wurden von der WHO bereits 2014 ausführlich beschrieben. Der Uno-Fachausschuss, der die Einhaltung der Behindertenrechtskonvention überwacht, ist «tief besorgt» darüber, «dass die Vertragsstaaten Einzelhaft und andere schädliche Praktiken nicht als Folter anerkennen». Die Schweiz gehört zu den Vertragsstaaten.
Wie kann Brian also sein renitentes Verhalten innerhalb eines menschenrechtswidrigen und gesundheitsschädigenden Settings zum Vorwurf gemacht werden? Inwiefern können daraus Schlüsse über sein Verhalten in Freiheit gezogen werden?
Menschenrechte müssen geschützt werden
Gemäss Dieter von Blarer, Präsident bei humanrights.ch und ehemaliger Ombudsmann des Kantons Basel-Stadt, wirft die Geschichte von Brian die Frage auf, ob staatliche Verwaltungsinstanzen aber auch die Gerichte ein genügend vertieftes Bewusstsein der menschenrechtlichen Verpflichtungen haben, beziehungsweise ob sie die Menschenrechte tatsächlich ins Zentrum ihrer Überlegungen und Strategien stellen.
Wenn erst das Bundesgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung von grundlegenden Prinzipien menschenrechtlicher Verpflichtungen feststellen, ist der Schaden meistens schon angerichtet. So auch bei Brian, dessen aktuelle Haftsituation unvereinbar ist mit den einschlägigen menschenrechtlichen Leitlinien. Das Bundesgerichtsurteil vom März 2021, wonach sich die Frage der Menschenwürde erst «auf Dauer» stellen werde, ist angesichts der bereits über drei Jahre dauernden Langzeit-Einzelhaft nicht nachvollziehbar.
Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft wirft in diesem Kontext Fragen auf. Nach Art. 6 der Schweizerischen Strafprozessordnung müsste die Staatsanwaltschaft belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt prüfen. Hier würde das bedeuten, die begangenen Menschenrechtsverletzungen an Brian und die damit zusammenhängenden Gesundheitsschäden einerseits, sowie positive Entwicklungen im Vollzug andererseits umfassend zu analysieren und in den Gerichtsprozess einzubringen. Indem sie stattdessen für den 25 Jahre jungen Brian die härtest mögliche Massnahme – einen gesellschaftlichen Ausschluss auf Lebzeiten – fordert, erweckt sie den Eindruck der Befangenheit: zugunsten einer repressiven Null-Risiko-Politik.
Verwahrung wäre eine Bankrott-Erklärung des Schweizer Rechtssystems
Aus Sicht von David Mühlemann, Leiter der Fachstelle Freiheitsentzug von humanrights.ch, ist die aktuelle Situation unhaltbar. Brian ist aus rechtsstaatlicher Sicht weder ein «Verbrecher», «Täter» oder «Gesellschaftsfeind», zu dem er politisch-medial gemacht wurde, sondern in erster Linie ein Bürger mit Grund- und Menschenrechten. Diese Rechte kann er auch durch renitentes Verhalten nicht verlieren.
Es stehen sich hier auch nicht zwei gleichberechtigte Subjekte gegenüber, deren Verhalten man gegeneinander abwägen kann. Der Staat hat das Gewaltmonopol und den gesetzlichen Auftrag, einen menschenwürdigen Vollzug, der auf Resozialisierung ausgerichtet ist, zu gewährleisten. Auf dieses Ziel hin muss er alle seine Aktivitäten ausrichten. Gerade auch das Sicherheitsparadigma muss sich in einer resozialisierungsfreundlichen und menschlichen Vollzugspraxis spiegeln. Gefordert ist gemäss dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug ein respektvoller, offener und empathischer Umgang, welcher Raum für positive Beziehungserfahrungen schafft. Wenn das Verhalten einer Person in einem derartigen Setting Anpassungserfolge zeigt, darf dieses nicht ohne Not abgebrochen werden, um ein strengeres Regime einzuführen.
Wenn sich die Behörden weiterhin auf den Standpunkt stellen, die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen sei aufgrund von Brians Verhalten nicht möglich, wirft dies ein schlechtes Licht auf die Grundstrukturen des Schweizerischen Justizvollzugs. Dessen Qualität misst sich ja gerade auch daran, wie menschlich mit sogenannt schwierigen Gefangenen umgegangen wird. Wenn der Staat auf renitentes Verhalten mit purer Gegengewalt und Unterdrückung reagiert, gibt er ein bedenkliches Bild ab, das auf die gesamte Gesellschaft abfärbt.
Der übergeordnete Zweck des Strafvollzuges ist gemäss Strafgesetzbuch die Resozialisierung. An dieser Hürde und an der Einhaltung der Menschenrechte wird das Vollzugssystem gemessen. Eine Verwahrung für Brian wäre eine Bankrott-Erklärung des Schweizer Rechtssystems und hätte für Brian dramatische Konsequenzen.
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Livia Schmid
Leiterin Beratungsstelle Freiheitsentzug
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