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Warum musste Roger Nzoy sterben?

20.03.2025

Zum internationalen Tag gegen Rassismus erinnern wir an den Fall von Roger Nzoy. Wir fragen uns: Würde Roger Nzoy noch leben, wenn er weiss gewesen wäre? Warum wird das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen die Polizisten drei Monate nach der Polizeikontrolle am Bahnhof Morges eingestellt? Seit Jahren fordern wir einen Reflexionsprozess bei der Polizei sowie exakte und unabhängige Untersuchung und eine Meldestelle für Polizeigewalt. Jeder Todesfall ist einer zuviel!

Es passiert am 30. August 2021 am helllichten Tag am Bahnhof von Morges. Roger Nzoy befindet sich in einer Krise. Er kniet nieder auf den Geleisen, zwischen stillgelegten Zügen, ein Gleisarbeiter spricht ihn an und kann ihn beruhigen. Nzoy begibt sich wieder aufs Perron. Der Gleisarbeiter ruft die Polizei. Er will Hilfe für den Mann, von dem er glaubt, dass er suizidal sei. Seitens der Polizei kommen sie zu dritt. Zwei Polizisten gehen auf Nzoy zu, einer davon mit einer gezogenen Waffe. Nzoy will sich wehren, zieht ein Messer. Geht auf den Polizisten zu. Der Polizist schiesst. Einmal, zweimal. Nzoy fällt zu Boden, richtet sich wieder auf. Der Polizist schiesst ein drittes Mal. Roger Nzoy bleibt liegen. Er wird nicht mehr aufstehen.

Die Polizisten leisten keine erste Hilfe. Vier Minuten lang nicht. Sie rufen einen Krankenwagen, doch erste Hilfe erhält Nzoy erst von einem zufällig vorbeigehenden Passanten, der als Krankenpfleger arbeitet. Es ist aber schon zu spät.

Kurz nach diesem Vorfall beginnen die Untersuchungen gegen die Polizisten, die an diesem Tag im Einsatz waren. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wird am 25. November 2024 eingestellt. Das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung wird gar nicht erst an die Hand genommen. Der Staatsanwalt ist derselbe der bereits im Fall des Todes von Mike Ben Peter ermittelte.

Ein Mensch ist tot. Ein Mensch wurde von der Polizei erschossen. Der Staat reagiert mit 21 Seiten Verfügung. 21 Seiten, auf denen der Staatsanwalt darlegt, warum man den Polizisten am 30. August keinen Vorwurf machen könne. 21 Seiten, als Erklärung für einen getöteten Mann. 21 Seiten auf denen das Wort Rassismus mit keinem Wort erwähnt wird. Man kann die Verfügung wieder und wieder lesen, man findet keine Antworten auf die Fragen, die die Schweizer Behörden nach einem solchen Vorfall dringend beantworten müssten:

  • Warum wurde Nzoy von der Polizei von Anfang an als Gefahr wahrgenommen?
  • Was wusste die Polizei vor ihrem Eintreffen am Bahnhof und wie haben sie sich auf den Einsatz vorbereitet?
  • Hätte es ein milderes Mittel gegeben als eine Schussabgabe?
  • Würde Nzoy noch leben, wenn man anders auf ihn zugegangen wäre?
  • Warum dauerte es über 4 Minuten, bevor die Polizei erste Hilfe leistete?

Und schliesslich die wichtigste Frage, die über diesem Verfahren schwebt: Würde Roger Nzoy noch leben, wenn er weiss gewesen wäre?

Der Staat muss bei Todesfällen – genau sowie bei Fällen bei denen ein Verdacht auf Folter oder eine erniedrigende Behandlung vorliegt – die durch staatliches Handeln oder unter staatlicher Aufsticht geschehen, eine unabhängige, angemessene, unverzügliche und gründliche Untersuchung vornehmen. Diese Pflicht leitet der EGMR aus Art. 2 und 3 selbst sowie aus dem Recht auf eine wirksame Beschwerde (art. 13 EMRK) ab. Die Unabhängigkeit der untersuchenden Behörde muss dabei sowohl hierarchisch-institutionell als auch in tatsächlicher Hinsicht unabhängig sein. Das Verfahren muss zudem von der Öffentlichkeit überprüft werden können und das bzw. die Opfer müssen miteinbezogen werden. Sobald der Vorwurf des Rassismus im Raum steht, muss zudem zwingend untersucht werden, ob Interventionen von Staatsbeamt*innen mit einem rassistischen Motiv erfolgt sind.

Alle diese Vorgaben an die Untersuchung des Vorfalls wurden im Fall vom Tod von Roger Nzoy in krasser Weise verletzt. Die Verfügung bleibt äusserst oberflächlich, viele Fragen werden gar nicht erst gestellt und der Staatsanwalt war auch schon im Fall von Mike Ben Peter nicht gewillt, in irgendeiner Weise auch zuungunsten der Polizisten zu ermitteln, obwohl er dazu verpflichtet wäre. Die Tatsache, dass das Thema Rassismus in der Einstellungsverfügung nicht einmal erwähnt wird, gleicht zudem einer eigentlichen Arbeitsverweigerung des Staatsanwaltes.

Nun ist ein Schwarzer Mann durch die Polizei getötet worden. Zum vierten Mal im Kanton Waadt innerhalb von nur viereinhalb Jahren. Und wieder erfährt die Öffentlichkeit nicht, wie es eigentlich dazu kommen konnte.

Das Thema Rassismus löst bei den Schweizer Behörden und insbesondere bei der Polizei sofort einen Abwehrreflex aus. Niemand ist bereit, das Handeln der Polizei zu reflektieren und zu hinterfragen. Diese stetige Negierung des Rassismus, den Betroffene tagtäglich erleben, ist aber in sich schon ein Ausdruck von institutionellem Rassismus – weil damit die Erlebnisse von Betroffenen ständig negiert werden.

humanrights.ch fordert daher weiterhin:

  • Ein unabhängiges Monitoring und eine unabhängige Meldestelle für Polizeigewalt mit auf Rassismus geschulten Personen und dem Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung für Betroffene
  • Ein Reflexionsprozess bei der Polizei der diesen Namen verdient. Ein Kulturwandel, der das eigene Handeln die eigenen Arbeitsabläufe in Frage stellt und untersucht
  • Unabhängige, vertiefte und exakte Untersuchungen, wenn der Vorwurf von rassistischem Verhalten und/oder Gewalt durch die Polizei im Raum steht.

kontakt

Nora Riss
Leiterin Beratungsnetz für Rassismusopfer

nora.riss@humanrights.ch
031 302 01 61
Arbeitszeiten: Mo-Do