humanrights.ch Logo Icon

Rückführungen nach Kroatien durch Interim Measures verhindern

16.06.2023

Zum Nationalen Flüchtlingstag vom 17. Juni 2023 werfen wir ein Schlaglicht auf die problematischen Rückführungen von Asylsuchenden aus der Schweiz nach Kroatien. Dank dem Erlass von Vorsorglichen Massnahmen (sog. Interim Measures) durch UNO-Gremien können vermehrt Abschiebungen von traumatisierten Menschen verhindert werden. Um dieses Instrument bekannter zu machen, dokumentiert humanrights.ch die gewährten vorsorglichen Massnahmen neu auf der Webseite.

Wenn die Schweiz in den UNO-Abkommen enthaltene Menschenrechte verletzt, können Betroffene oder ihre Vertretung diese Verletzungen mit einem Individualbeschwerdeverfahren an das entsprechende UNO-Gremium geltend machen. Damit die betroffenen Personen während des laufenden, oft mehrere Jahre dauernden Verfahrens vor drohenden Menschenrechtsverletzungen geschützt sind, können die UNO-Gremien vorsorgliche Massnahmen – sog. Interim Measures (IMs) – anordnen. Diese sind besonders im Bereich Asyl und Migration bedeutend: durch den Erlass von vorsorglichen Massnahmen kann der Vollzug von Rückführungen von geflüchteten Menschen gestoppt werden. Die Menschen können so vorläufig in der Schweiz bleiben und müssen nicht in jene Länder zurückkehren, in denen sie traumatische Erfahrungen gemacht haben und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie erneuten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Die Einforderung von Interim Measures ist zu einem wichtigen Instrument im Menschenrechtsschutz geworden. Die Organisation AsyLex nutzt es strategisch, um wiederholt auf strukturelle Mängel im Schweizer Asylverfahren aufmerksam zu machen. Sie hat bereits 40 Fälle vor den UNO-Frauenrechtsausschuss (CEDAW), UNO-Kinderrechtsausschuss (CRC), UNO-Antifolterausschuss (CAT) und UNO-Antirassismusausschuss (CERD) gebracht und 31 Interim Measures erwirkt.

humanrights.ch dokumentiert neu die gewährten Interim Measures im Rahmen der Anlaufstelle für strategische Prozessführung, um sie als ein Mittel in strategischen Fällen, bei welchen der innerstaatliche Weg ausgeschöpft ist, aufzuzeigen und bekannter zu machen. Fachpersonen sollen sich daran orientieren und ähnlich gelagerte Fallkonstellationen schneller erkennen können. Die Dokumentation der vorsorglichen Massnahmen ergänzt die auf der Webseite der Anlaufstelle zur Verfügung stehenden Tutorials, Praxisbeispiele und Instrumente, welche Wissen zur strategischen Prozessführung vermitteln.

Problematik Kroatien

Die bisher dokumentierten Interim Measures betreffen Fälle vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss (CRC) und dem UNO-Frauenrechtsausschuss (CEDAW). Die Sachverhalte sind in allen Fällen ähnlich: Familien mit Kindern flüchteten aus Burundi oder Afghanistan und versuchten, nach Kroatien einzureisen. Beim Grenzübertritt erlebten sie (sexuelle) Gewalt und unmenschliche Behandlung durch die kroatischen Behörden und erhielten z.T. keinen Zugang zu medizinischer Behandlung und adäquater Nahrung. Nach den schrecklichen Erlebnissen flüchteten die Betroffenen weiter bis in die Schweiz, wo sie ein Asylgesuch stellten. Die Schweizer Behörden gingen nicht darauf ein und ersuchten – meist ohne vertiefte Abklärung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen nach den erlebten Traumata – Kroatien um Rückübernahme, da Kroatien gemäss Dublin-Verordnung für die Asylgesuche zuständig ist. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wie auch das in Folge jeweils angerufene Bundesverwaltungsgericht (BVGer) argumentierten, dass Dublin-Rückkehrende nicht von Push-Backs und unmenschlicher Behandlung betroffen seien. Zudem würde es im kroatischen Asylsystem keine systematischen Mängel geben.

AsyLex legte bei den UNO-Ausschüssen Beschwerde gegen die Schweiz ein, u.a. wegen Verletzung von Art. 6 (Recht auf Leben), Art. 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) Art. 24 (Recht auf Gesundheitsvorsorge) CRC und Art. 2(c),(d),(e),(f) (Rechtlicher Schutz der Rechte der Frauen; Unterlassung von und wirksamer Schutz vor diskriminierenden Handlungen) CEDAW. In allen Fällen gewährten die UNO-Ausschüsse vorsorgliche Massnahmen, welche von der Schweiz fordern, den Vollzug der Rückführung während des Verfahrens vor dem Ausschuss auszusetzen.

In einem Referenzurteil vom 22. März 2023 schreibt das Bundesverwaltungsgericht, dass es tatsächlich von unrechtmässigen, teils gewalttätigen Abschiebungen von Asylsuchenden an den kroatischen Grenzen ausgehe. Es gäbe jedoch keine Hinweise darauf, dass eine «gleichgelagerte Gefährdung für Dublin-Rückkehrer» vorhanden sei. Das BVGer bestätigt damit die bestehende Dublin-Praxis der Schweizer Behörden und bewertet die Rückführung von Asylsuchenden nach Kroatien als zulässig.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) widerspricht den Argumenten des BVGer und verweist auf ihre aktuelle juristische Analyse, welche aufzeigt, dass die «Pushback-Problematik» nicht nur den Grenzbereich Kroatiens betreffe. Laut zahlreichen Berichten käme es auch zu illegalen Abschiebungen von Personen, die sich bereits im Asylverfahren befänden. Die SFH fordert die Schweizer Behörden auf, auf Überstellungen nach Kroatien zu verzichten. Auch Amnesty International kritisiert die Rückführungen – besonders jene von traumatisierten Menschen und solchen, die auf eine medizinische Behandlung angewiesen sind. Die Gesundheitsversorgung und psychosoziale Hilfe für Asylsuchende sei in Kroatien ungenügend. Gemäss neusten Erkenntnissen von AsyLex kann zum Beispiel die Hilfsorganisation «Médecins du Monde» in den kroatischen Asylzentren keine medizinischen Behandlungen mehr anbieten. Amnesty International betont, dass Menschen, die von der Polizei in Kroatien misshandelt worden seien, nicht dorthin zurückgeführt werden dürften, wo sie dann bei denselben Behörden um Schutz ersuchen müssten. 

Um Rückführungen nach Kroatien vorläufig zu verhindern, ist die Einforderung von Interim Measures im Rahmen der Individualbeschwerdeverfahren vor den UNO-Gremien ein zielführendes Instrument. Nachhaltiger und aus menschenrechtlicher Perspektive angezeigt wäre es, wenn die Schweizer Behörden ihre Rückführungspraxis ändern würden – dies würde auch den Status der Betroffenen in der Schweiz längerfristig verbessern.

Mit der Anlaufstelle zur strategischen Prozessführung schliesst humanrights.ch - besonders im Bereich Asyl und Migration - eine wichtige Lücke. Damit die Stelle erfolgreich ausgebaut und so Menschenrechte durchgesetzt werden können, sind wir auf Spenden angewiesen. Herzlichen Dank, dass Sie uns unterstützen!

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr