5. September 2025, 09:15 - 16:45 Uhr
Université de Fribourg
Die Bekanntgabe von Personendaten durch Unternehmen sowie durch Bundesorgane an Dritte unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Diese legen fest, unter welchen Bedingungen Personendaten bekanntgemacht und übermittelt werden dürfen. Sowohl das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) als auch auf EU-Ebene die Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) definieren besonders hohe Anforderungen bei der Bekanntgabe in Staaten ausserhalb der EU. An der Tagung werden neben allgemeinen datenschutz-rechtlichen Vorgaben zur Bekanntgabe von Personendaten insbesondere der online Zugang, die Bekanntgabe ins Ausland sowie der Austausch von Personendaten zwischen Behörden diskutiert. Die Veranstaltung bietet aber auch Gelegenheit, sich in Bezug auf die neuere Rechtsprechung im Datenschutzrecht à jour zu bringen und ausgewählte aktuelle sonstige Themata zu erörtern.