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Nationalrat schreibt Motion zur UNO-Behindertenkonvention ab (NR 1/09)

16.04.2009

Die Schweiz soll die UNO-Behindertenkonvention und das Zusatzprotokoll unterzeichnen und umgehend das Ratifizierungsverfahren einleiten - dies fordern Menschenrechtsorganisationen seit geraumer Zeit. In der Frühlingssession 2009 hat die Forderung einen herben Rückschlag erlitten.

Der Nationalrat hat am 20. März 2009 die von Nationalrätin Pascale Bruderer eingereichte Motion zur Unterzeichnung und Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention abgeschrieben, weil sie seit mehr als zwei Jahren hängig war. «Aufgrund der Überlastung des Bundesparlaments und des Bundesrats besteht nun die Gefahr, dass ein wichtiges menschenrechtliches Anliegen zu wenig prioritär behandelt wird», schreibt Egalité Handicap in einem Eintrag auf seiner Website am 3. April. Was die Abschreibung des Geschäfts für den Beitrittsprozess der Schweiz konkret bedeute, sei indes nicht klar. Effektiv ist der Bundesrat momentan daran, die Tragweite einer allfälligen Ratifizierung für die Schweiz zu prüfen. Zudem hat er die Vorlage der Botschaft zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens in die Legislaturplanung 2007 - 2011 aufgenommen.

Die Konvention haben nach Angaben von Egalité Handicap bisher bereits 139 Staaten unterzeichnet und 50 ratifiziert. 82 Staaten haben das Zusatzprotokoll unterzeichnet, 29 ratifiziert. 

Partizipation für Behinderte

Die Dachorganisation der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe (DOK), der Gleichstellungsrat und die Fachstelle Égalité Handicap hatten dem Bundesrat am 1. Oktober 2007 ein Argumentarium für einen Beitritt zur UNO-Konvention übergeben. Darin schreiben sie, dass die Konvention für die Schweiz eine Chance sei, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken. Die Organisationen zeigten auf, dass die Ratifikation der Konvention auf mehreren Ebenen wichtige Impulse geben würde.

Die rechtliche Ebene sei nur eine davon. Gemäss den Organisationen signalisiert die Konvention eine Abkehr von der Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite abziele. Das Abkommen geht von einem modernen Begriff der Behinderung aus. Dieser basiert auf der Erkenntnis, dass der Ausschluss von Menschen mit Behinderung nicht in erster Linie die Folge einer persönlichen, physischen oder psychischen Einschränkung ist, sondern vielmehr die Konsequenz einer nicht genügenden und adäquaten Berücksichtigung der Partizipation von Menschen mit Behinderung.

Handbuch für Politiker/innen

Unterdessen hat die UNO auch ein Handbuch erstellt, welches sich an die Mitglieder der nationalen Parlamente richtet. Es soll unter den Parlamentariern das Verständnis für die notwendigen Mechanismen und die Rahmenbedingungen fördern, welche zur Umsetzung der Konvention in die Praxis beitragen können. Das Handbuch (englisch, pdf 163 S.) steht den interessierten Kreisen auch online zur Verfügung.

Deutschland, Italien und Frankreich haben unterzeichnet 

Die UNO-Konvention zur Förderung und zum besseren Schutz der Rechte behinderter Menschen und das dazu gehörige Zusatzprotokoll wurden am 13. Dezember 2006 verabschiedet. Zurzeit haben 116 Staaten die Konvention unterzeichnet, 7 Staaten haben sie bereits ratifiziert. Unter den Unterzeichnerstaaten befinden sich alle Nachbarstaaten der Schweiz. Das Zusatzprotokoll ist hingegen bisher von 66 Staaten unterzeichnet und von dreien ratifiziert.