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Bundesrat soll Diskriminierungsschutz unter die Lupe nehmen

17.12.2012

Der Bundesrat soll einen Bericht ausarbeiten, welcher die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Diskriminierungsschutz und deren Wirksamkeit darlegt. Dies fordert ein von SP-Nationalrat Martin Naef am 14. Juni 2012 eingereichtes Postulat, welches in der Wintersession 2012 vom Nationalrat mit 109 zu 82 Stimmen angenommen wurde. Wie das Abstimmungsprotokoll zeigt, wurde das Anliegen über die SP hinaus auch von Politikern/-innen der FDP, EVP, CVP, der Grünen und der Grünliberalen mitgetragen. Bekämpft wurde das Postulat von der SVP.

Hintergrund: umkämpftes Gleichbehandlungsgesetz

Der Bundesrat betont regelmässig, dass das geltende Recht zum Schutz vor Diskriminierung ausreichend und insbesondere ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz nicht nötig sei. Verschiedene NGOs, darunter auch humanrights.ch, widersprechen dieser Auffassung und bemängeln die geltende Regelung als uneinheitlich, kompliziert und lückenhaft. Auch wurde die Schweiz in der Vergangenheit schon mehrfach von verschiedenen internationalen Gremien wegen des mangelhaften rechtlichen Schutzes vor Diskriminierung kritisiert. Vorstösse zur Schaffung eines Gleichbehandlungsgesetzes haben National- und Ständerat bisher jedoch stets abgelehnt.

Das nun - gegen den Willen des Bundesrates - angenommene Postulat verlangt, dass der Bundesrat die propagierte Wirksamkeit des geltenden Antidiskriminierungsrechts mit wissenschaftlichen Daten untermauert. Solche liegen gemäss SP-Nationalrat Naef «bis heute nur sehr lückenhaft vor».