13.09.2012
Beschwerde Nr. 10593/08
Verletzung von Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) i.V.m. Art. 8 EMRK.
(UNO-Sanktionsliste im Kampf gegen Terrorismus muss einzelfallgerecht umgesetzt werden.)
- Urteil vom 12. September 2012
auf HUDOC (englisch) - Zusammenfassung des Urteils (französisch / englisch)
- Die schweizerische Umsetzung von Antiterrorismusresolutionen des UN-Sicherheitsrats verletzt die EMRK
Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte, 31. Oktober 2012