Humanrights.ch lehnt den Vorentwurf PMT als Ganzes ab, weil er unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung die rechtsstaatlich abgesicherten Grenzen des staatlichen Handelns in einen Bereich verschiebt, der bislang zurecht Tabu war, nämlich die Kontrolle des Privatlebens von unbescholtenen Individuen. Solche totalitären Methoden hatten bisher im schweizerischen Recht keinen Platz – und das soll auch so bleiben.
- Stellungnahme zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
humanrights.ch vom 27.03.2018 (pdf, 5 S.)
Politischer Kontext
Weitere Informationen über die Einbettung des Vorentwurfs zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) in den politischen Kontext finden Sie in folgendem Artikel:
- Terrorbekämpfung: Überblick über die Gesamtstrategie des Bundes
humanrights.ch vom 27.03.2018