Als Mitgliedstaat der Vereinten Nationen ist die Schweiz verpflichtet, dem UNO-Menschenrechtsrat regelmässig über die Menschenrechtssituation im Landesinnern Bericht zu erstatten. In dieser Rubrik findet sich die Dokumentation zu diesem sogenannten Länderüberprüfungsverfahren «Universal Periodic Review» (UPR).