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Die Schweiz tritt drei Übereinkommen der Vereinten Nationen über Vorrechte und Immunitäten bei

15.10.2012

Im Rahmen der von den Vereinten Nationen in New York organisierten Vertragszeremonie hat die Schweiz am 25. September 2012 das Übereinkommen vom 9. September 2002 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert. Zudem trat sie dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen vom 21. November 1947 über die Vorrechte und Immunitäten der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen bei. Damit bekräftigt die Schweiz ihr Engagement für die Universalität des Völkerrechts.

Die Vorrechte und Immunitäten, die in diesen drei Übereinkommen vorgesehen sind, hat die Schweiz entweder durch den Beitritt zu einer der betroffenen Organisationen oder durch ein vorrangig abgeschlossenes Abkommen bereits vertraglich geregelt. Der Beitritt zu den Übereinkommen wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen erleichtern. Er hat keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen, ist aber ein wichtiges politisches Zeichen für ihr Engagement in diesem Sinne.